1. Juli 2021
Report des Internationalen Gewerkschaftsbundes IGB
Die zehn schlimmsten Länder für erwerbstätige Menschen
Verfolgung, Gewalt, Folter bis hin zu Mord: Das droht Beschäftigten in vielen Ländern, wenn sie faire Löhne und menschenwürdige Arbeitsbedingungen einfordern. Mehr im Report des Internationalen Gewerkschaftsbundes IGB.

Textilbeschäftigte in Bangladesch, die die Auszahlung ihrer Löhne fordern, werden mit Schlagstöcken, Schusswaffen, Tränengas und Geräuschgranaten angegriffen. In Belarus sind alle von Gewerkschaften organisierten Zusammenkünfte, Streikposten und Demonstrationen von der Regierung verboten. Wer dort für Demokratie und Freiheit auf die Straße geht, geht ein hohes Risiko ein, im Gefängnis zu landen. In Brasilien  wurden vergangenes Jahr zwei führende Gewerkschaftsvertreter ermordet. Mehrere Gewerkschaftsvertreter erhielten Morddrohungen, weil sie Streiks organisiert hatten.


Jahresbericht zeigt Zunahme von Repressionen

Bangladesch, Belarus, Brasilien – die drei Länder sind nur die Spitze des Eisbergs. Der Internationale Gewerkschaftsbund hat in seinem Jahresbericht zur Lage der Menschenrechte weltweit viele Verletzungen von Menschen- und Arbeitnehmerrechten zusammengetragen. Der Befund belegt, dass sich die Zahl der Länder, in denen die Zulassung von Gewerkschaften behindert wurde, weiter erhöht. Am schlimmsten ist die Lage der Beschäftigten in Bangladesch, Belarus, Brasilien, Kolumbien, Ägypten, Honduras, Myanmar, die Philippinen, die Türkei und Simbabwe.

Die Covid-19-Pandemie hat Arbeitsplätze, Gemeinschaften und Leben zerstört. Regierungen und Arbeitgeber haben die Pandemie ausgenutzt, um Beschäftigte zu entlassen, die wichtige Informationen über die Verbreitung des Virus am Arbeitsplatz offengelegt hatten. Sie haben das Recht auf Tarifverhandlungen verletzt, die Überwachung der Beschäftigten intensiviert, das Recht auf Privatsphäre untergraben und die Rede- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt.


Die 10 schlimmsten Länder für Beschäftigte
  • Bangladesch

    Regressive Gesetze – Hindernisse bei der Gründung von Gewerkschaften – Brutale Unterbindung von Streiks

  • Brasilien

    Morde – Unterbindung von Streiks – Tarifverhandlungen untergraben

  • Ägypten

    Zulassung von Gewerkschaften stark behindert – Strafverfolgung Streikender – Gewerkschaftsfeindlichkeit und Entlassungen

  • Myanmar (Neu)

    Brutale Unterbindung von Streiks und Protesten – Willkürliche Verhaftung – Repressive Gesetze

  • Türkei

    Brutale Unterbindung von Streiks – Gewerkschaftsfeindlichkeit

  • Belarus (Neu)

    Unterbindung von Streiks und Versammlungen – Willkürliche Verhaftungen – Hindernisse bei der Zulassung von Gewerkschaften

  • Kolumbien

    Morde und Straffreiheit – Gewerkschaftsfeindlichkeit und Entlassungen

  • Honduras

    Gewalt – Gewerkschaftsfeindlichkeit und Entlassungen – Tarifverhandlungen untergraben

  • Philippinen

    Gewalt und Morde – Willkürliche Verhaftungen – Staatliche Repression

  • Simbabwe

    Staatliche Repression – Verhaftungen im Zuge von Streiks – Gewalt


IGB prangert diese Missstände an:


Für Wolfgang Lemb, geschäftsführendes IG Metall-Vorstandsmitglied, belegt der Bericht des IGB die Notwendigkeit, entschlossenen Handelns gegen Unrechtsregime und auch gegen Unternehmen, die ihre Beschäftigten unterdrücken. „In Deutschland haben wir endlich ein Lieferkettengesetz verabschiedet, um die Rechte von Beschäftigten weltweit zu schützen. Das ist nicht irgendein bürokratisches Regelwerk, sondern ein elementarer Baustein einer menschen- und umweltgerechten Globalisierung. Ohne den Einsatz der Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft wären die Beschäftigten in noch mehr Ländern recht- und schutzlos. Damit sich das ändert, brauchen wir Gesetze, aber wir brauchen auch eine starke gewerkschaftliche Gegenmacht in den weltweit agierenden Konzernen.“ Dafür arbeitet die IG Metall.

Die achte Ausgabe des Globalen Rechtsindex des IGB bewertet 149 Länder anhand ihrer jeweiligen Einhaltung der Arbeitnehmerrechte. Zum ersten Mal umfasst der IGB-Rechtsindex 2021 eine interaktive Website www.globalrightsindex.org, auf der Fälle von Rechtsverletzungen und Ratings nach Land und Region betrachtet werden können.
 

Der Globale Rechtsindex des IGB (PDF, 62 Seiten)


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