Die IG Metall fordert Gerechtigkeit für die Textilarbeiter und ihre Wiedereinstellung.
Der Konflikt begann im September 2013. Mindestens 20 Mitarbeiter von Lafem wurden entlassen, offiziell aus betrieblichen Gründen. Das deutsche Modehaus Brax ist für Lafem der mit Abstand größte Auftraggeber. Bei den in der Türkei Entlassenen handelt es sich teilweise um Mitarbeiter, die schon 10 Jahre und länger in dem Unternehmen beschäftigt waren. Darüber hinaus waren zwei Mitarbeiter gewählte Gewerkschaftsvertreter in dem Betrieb. Nur Wochen später wurden neue Mitarbeiter von Lafem eingestellt, so dass die offiziell genannten „betrieblichen Gründe“ nicht stimmen können.
Die türkische Textilgewerkschaft Tekstil wertet die Entlassungen als gewerkschaftsfeindliche Maßnahmen von Lafem. Auf die verbliebenen Gewerkschaftsmitglieder wird weiter Druck ausgeübt. Diese Vorgänge wären in der Türkei nicht ungewöhnlich. Immer wieder kommt es in der Türkei zu Verletzung des Prinzips von Vereinigungsfreiheit. Mitgliedschaft und Engagement in einer Gewerkschaft ist für den Einzelnen mit hohem Risiko verbunden.
IG Metall, der globale Industriedachverband IndustriALL Global und die türkische Gewerkschaft Tekstil fordern Brax auf, gegen Entlassungen und Behinderungen von Gewerkschaftsmitgliedern bei ihrem türkischen Textilzulieferer Lafem vorzugehen. „Deutsche Unternehmen, die im Ausland produzieren lassen, dürfen nicht nur auf die Qualität ihrer Produkte achten. Sie müssen auch auf die Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern achten. Dazu gehört auch das Recht auf freie gewerkschaftliche Organisierung“, sagte Wolfgang Lemb, geschäftsführendes IG Metall-Vorstandmitglied.
IG Metall, IndustriAll Global und die türkische Gewerkschaft Tekstil fordern Brax auf, sich in diesem Fall einzuschalten und Lafem dazu zu bewegen, die türkischen Kollegen wieder einzustellen sowie ihre Gewerkschaft Tekstil im Unternehmen zu akzeptieren. „Deutsche Unternehmen mit Anspruch an ihre Produkte und ihr Image müssen auch bei ihren Zulieferbetrieben im Ausland die gleichen Maßstäbe ansetzen. Die Verletzung von Arbeitnehmerrechten wie dem der gewerkschaftlichen Organisierung dürfen deutsche Auftragsfirmen nicht tolerieren“, erklärte Wolfgang Lemb.