Wenn in Deutschland der Mindestlohn steigt, dann hat das etwas mit der EU zu tun.
Wenn die Arbeitszeit besser erfasst wird, damit Überstunden nicht ausufern, dann hat das auch etwas mit der EU zu tun.
Und wenn die Bundesregierung unter Druck kommt, endlich mehr für Tarifverträge zu tun, dann hat das erst recht etwas mit der EU zu tun.
Die Entscheidungen aus der EU-Metropole Brüssel beeinflussen den Arbeitsalltag von Millionen Beschäftigten. Umso wichtiger, dass diese Entscheidungen sozial und im Sinne der Beschäftigten ausfallen. Bei der Europawahl 2024 werden dafür die Weichen gestellt – für die kommenden fünf Jahre.
Hier eine Auswahl von EU-Regeln, die für Beschäftigte besonders wichtig sind:
Die EU begrenzt die Wochenarbeitszeit und hat die Ansprüche auf Ruhezeiten ausgebaut – genau wie den bezahlten Urlaub und Schutzmaßnahmen für Nachtarbeiter.
Die EU sieht Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen vor. Das oberste Europäische Gericht hat entschieden: Wenn Mutterschaftsurlaub und Urlaub (auch in Form von Betriebsferien) zusammenfallen, dann geht der Mutterschaftsurlaub vor. Heißt: Man kann den regulären Urlaub zu einer anderen Zeit nehmen.
Die EU schreibt vor, dass die Mindestlöhne in allen Mitgliedsstaaten armutsfest sein müssen – also so hoch, dass man davon angemessen leben kann. Wo das nicht der Fall ist, kann die EU vertraglich gegen das betroffene Mitgliedsland vorgehen.
Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass die Tarifbindung bei mindestens 80 Prozent liegt. Ansonsten müssen sie einen Aktionsplan erstellen, um Tarifverhandlungen zu fördern. In Deutschland erhöht das zum Beispiel den Druck für ein Tariftreuegesetz, wie es die IG Metall fordert.
Wer als Beschäftigter in einem anderen EU-Land eingesetzt wird – zum Beispiel im Baugewerbe oder in Montage-Berufen – muss zum gleichen Tarif- bzw. Mindestlohn bezahlt werden wie einheimische Arbeitskräfte. Dadurch wird Lohndumping erschwert.
Wird ein Betrieb oder ein Teil davon aufgekauft, dann ist der neue Arbeitgeber verpflichtet, mindestens ein Jahr lang die Arbeitsbedingungen, Verträge und Löhne aller Beschäftigten weiterzuführen.
Ob Lärmschutz oder sicherer Umgang mit krebserzeugenden Stoffen: Viele Bestimmungen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz stammen aus europäischer Gesetzgebung.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Arbeitgeber müssen ein System zur Arbeitszeiterfassung vorsehen. Das soll sicherstellen, dass Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten eingehalten werden.
Deutschland wickelt rund 55 Prozent seines Handels innerhalb der EU ab. Der europäische Binnenmarkt macht den Handel von Waren, Dienstleistungen und Kapital einfacher und günstiger. Grenzkontrollen und Zölle fallen weg. Das kurbelt die europäische Wirtschaft an, fördert Investitionen und schafft Arbeitsplätze.
So wichtig Europa für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist: Viele Dinge müssen in Zukunft besser laufen.
Die EU ist immer noch mehr ein gemeinsamer Markt als eine Sozialunion. Die Rechte der Unternehmen haben oft Vorrang vor sozialen Grundrechten. Dem Wettbewerb über niedrige Löhne und Sozialstandards wird zu selten Einhalt geboten. Und die Sparvorgaben der EU fördern den Sparkurs in vielen Mitgliedsländern.
Dabei geht es auch um die Zukunft der Industrie: Staatliche Unterstützung für Industrieunternehmen muss leichter möglich sein – und an Bedingungen geknüpft werden, etwa an Tarifverträge und den Erhalt von Arbeitslätzen. Strompreise müssen international wettbewerbsfähig sein. Öffentliche Aufträge müssen an europäische Wertschöpfung gekoppelt werden.
Die IG Metall will ein soziales und solidarisches Europa – mit einer starken europäischen Industrie.
Die Europawahl 2024 ist eine Gelegenheit, die EU in diese Richtung zu bewegen. Mit der Stimmabgabe bei der Europawahl hat jede und jeder die Möglichkeit mitzubestimmen und die Interessen der Beschäftigten in Europa zu stärken.
Eine Übersicht dazu gibt es hier.