... auch noch unprofessionell. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Otto Brenner Stiftung.
Rundfunkgremien spielen eine wesentliche Rolle in der deutschen Rundfunkverfassung. Neben der Interessenvertretung der Allgemeinheit kommt ihnen als „oberste Organe“ der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender die Aufgabe der Intendantenwahl und der Programmkontrolle zu.
Wie aber setzen sich die Rundfunkräte zusammen, wer entsendet die Mitglieder, wie werden Entscheidungen gefällt, wofür sind die Kontrolleure zuständig, was können sie erreichen und was können sie nicht verhindern?
Für die Otto Brenner Stiftung hat der Medienexperte Fritz Wolf die Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten untersucht. Das Ergebnis: Die Rundfunkräte von ARD und ZDF zeichnen sich durch zu große Staatsnähe sowie mangelnde Öffentlichkeit und fehlende Transparenz aus.
Die Rundfunkräte sollten im Regelfall öffentlich tagen, empfiehlt Wolf: „Es ist ein Paradox deutscher Medienkultur, dass ausgerechnet Institutionen, deren Zweck es ist, Öffentlichkeit herzustellen, ihre innere Kontrolle nicht öffentlich behandeln wollen“. Bisher tagt nur der Rundfunkrat des Rundfunks Berlin Brandenburg (RBB) in öffentlicher Sitzung.