Die Wahllokale sind am 26. September 2021 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Gewählt wird in den örtlichen Wahllokalen. In welchem der über 90 000 Wahllokale man wählen darf, steht in der Wahlbenachrichtigung, die allen Wählerinnen und Wählern per Post zugeschickt wird. Zum Wählen im Wahllokal muss man die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis/Reisepass mitbringen. In Corona-Zeiten zudem notwendig: Eine medizinische Maske und am besten ein eigener Stift.
Wer nicht ins Wahllokal gehen kann oder will, kann per Brief wählen. Ein Antrag auf Briefwahl (Wahlscheinantrag) liegt der Wahlbenachrichtigung bei. Außerdem kann man Briefwahlunterlagen auch direkt bei der Gemeindeverwaltung des eigenen Hauptwohnorts beantragen. Bei vielen Gemeinden geht das online, per E-Mail oder Fax. Wichtig: Der Antrag auf Briefwahl muss bis zum 24. September 2021 um 18 Uhr im Wahlamt eingetroffen sein. Wer den Wahlbrief selbst per Post verschickt, sollte genügend Vorlauf einplanen: Der Bundeswahlleiter empfiehlt, die Unterlagen spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abzuschicken.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Wie viele genau das sein werden, ist offen – das liegt an den sogenannten Überhangmandaten. Aktuell gehören dem Bundestag 709 Abgeordnete aus 299 Wahlkreisen an. Der neue Bundestag muss spätestens am 26. Oktober 2021 zusammentreten.
Mit der Erststimme wird der/die Abgeordnete des eigenen Wahlkreises gewählt. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme ist entscheidend für die Gesamtzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält. Überhang- und Ausgleichsmandate kommen zustande, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr dort nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zusteht.
Wahlberechtigt sind in Deutschland rund 60,4 Millionen Menschen – 31,2 Millionen Frauen und 29,2 Millionen Männer. Unter ihnen sind 2,8 Millionen Erstwähler. Damit haben Erstwählende einen Anteil von 4,6 % an allen Wahlberechtigten. Die Zahl der Wahlberechtigten ist geringer als bei der Bundestagswahl 2017. Damals waren rund 61,7 Millionen Personen wahlberechtigt.
Zur Wahl aufstellen lassen dürfen sich alle volljährigen Deutschen, die das aktive Wahlrecht besitzen. Wahlvorschläge reichen Parteien oder einzelne Wahlberechtigte ein.
An der Bundestagswahl am 26. September 2021 können 53 Parteien teilnehmen. Eine vollständige Liste steht hier.
299 Sitze des Bundestags werden mit den Direktkandidat*innen der Wahlkreise besetzt. Die übrigen Sitze werden mit Kandidatinnen und Kandidaten der Landeslisten der Parteien besetzt.
Die erste reguläre Sitzungswoche des Bundestages ist derzeit für die Woche ab dem 8. November 2021 vorgesehen. Direkt mit dem Wahltag beginnen die Sondierungen der Parteien, anschließend konkrete Koalitionsverhandlungen. Das kann sich ziehen: Nach den letzten Wahlen dauerte es 172 Tage, bis das neue Bundeskabinett vereidigt werden konnte. Im Durchschnitt der letzten Jahrzehnte musste man sich fünf bis sechs Wochen gedulden.