22. Februar 2017
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Betriebsrente: Wo das neue Gesetz noch Lücken hat
Die Bundesregierung will die Betriebsrente stärken. Das ist sinnvoll – doch der Gesetzentwurf hat noch entscheidende Schwächen. Wo jetzt nachgebessert werden muss.

Was können Betriebsrenten leisten? Sie können eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein: Unternehmen sichern ihren Beschäftigten eine Altersvorsorge zu. Die Finanzierung trägt – je nach Modell – eine der beiden Seiten oder sie wird geteilt.

Doch die Betriebsrente ist zu wenig verbreitet. Vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen gibt es diese Möglichkeit der Altersvorsorge oft nicht. Und selbst wenn sie existiert, nutzen gerade Beschäftigte mit niedrigem Einkommen sie zu selten – schließlich geht dafür in der Regeln ein Teil des Entgelts drauf.

Genug Gründe also, die Betriebsrente zu stärken. Das Bundeskabinett hat dazu im Herbst einen Gesetzentwurf beschlossen. Derzeit berät der Bundestag darüber. IG Metall-Experten haben geprüft, was der Entwurf taugt.


Was ist gut an dem Gesetzesentwurf?


Wo gibt es im Gesetzesentwurf noch Verbesserungsbedarf?


Sozialpartnermodell: Was ist gut? Was muss noch verbessert werden?

Der Gesetzentwurf sieht eine besondere Rolle für die Tarifparteien vor, das „Sozialpartnermodell“. Das bedeutet: Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen Tarifverträge zur bAV abschließen. Sie sollen Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen gründen (bzw. vorhandene Einrichtungen nutzen) und sich an der Steuerung dieser Einrichtungen beteiligen. Über ein Optionsmodell könnten ganze Belegschaften automatisch in ein System der Entgeltumwandlung innerhalb der bAV einbezogen werden – sofern die Tarifparteien sich dazu entschließen.


Positiv am Sozialpartnermodell:

Grundlage ist immer ein Tarifvertrag. Außerdem können die Anwartschaften auf eine Betriebsrente von Beginn an nicht mehr verfallen. Und: Weil keine garantierte Rentenhöhe mehr vorgesehen ist, soll die spätere Rente mit einem „Sicherungspuffer“ gegen Schwankungen bei der Wertentwicklung abgesichert werden. Finanziert werden soll dieser Sicherungspuffer durch einen gesonderten Sicherungsbeitrag der Arbeitgeber.

Dass bei der Betriebsrente keine feste Rentenhöhe, sondern nur noch die geleisteten Beiträge garantiert werden, soll ausschließlich auf Basis von Tarifverträgen möglich sein („Tarifexklusivität“). Dadurch würde ein Anreiz zur Tarifbindung geschaffen.

 

Offene Forderungen der IG Metall beim Sozialpartnermodell:

Der Aufbau eines „Sicherungspuffers“ muss verpflichtend sein. Den Beschäftigten sollte eine bestimmte Leistung (Zielrente) in Aussicht gestellt werden können. Lebensrisiken (z.B. Erwerbsminderung) sollten abgesichert werden. Faustformel dabei sollte sein: Je näher der Ruhestand, desto sicherer die Höhe der Leistung.


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