Seit 14 Jahren ärgern sich viele Ruheständler, die Betriebsrenten erhalten, über die „Reform“, die der Gesetzgeber ihnen 2004 bescherte. Politiker, die darauf hofften, dass sie sich irgendwann mit ihr abfinden, sahen sich getäuscht. Immer noch konfrontieren hartnäckige Senioren, darunter viele Metallerinnen und Metaller, die Berliner Abgeordneten regelmäßig mit ihrem Unmut.
Stein des Anstoßes ist eine Entscheidung der damaligen Regierungskoalition, den ermäßigten Betragssatz zur Krankenversicherung auf Betriebsrenten abzuschaffen. Bis 2003 mussten sie nur den halben (den Arbeitnehmerbeitrag abführen. Seit 2004 zahlen sie den vollen Beitrag, also auch die Hälfte, für die beim Arbeitnehmerentgelt der Arbeitgeber aufkommt. Mit dieser Reform verlieren die Rentner auf einen Schlag rund ein Fünftel ihrer Betriebsrente.
Nur für betriebliche Riesterrenten wurde dieser doppelte Beitrag im Januar dieses Jahres, mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, aufgehoben. Ohnehin gilt er nur für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung; privat Krankenversicherte bleiben von allen Beiträgen verschont.
Was für zusätzlichen Unmut bei Betroffenen sorgt: Der doppelte Beitrag gilt auch rückwirkend – für Verträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden, also zu einer Zeit, in der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht damit rechnen mussten, dass ihre künftigen Betriebsrenten einmal so geschmälert werden würden.
Noch schwerer wiegt für viele eine dritte Auswirkung der Reform: Oft stammen die Beiträge, die für die Betriebsrente angespart wurden, aus Einkommen, auf das schon Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Diejenigen, die das betrifft, zahlen also insgesamt noch mehr als den doppelten Beitrag.
Auf dem Gewerkschaftstag der IG Metall 2015 haben die Delegierten sich intensiv mit der Thematik beschäftigt. Ihre ganz klare Ansage: Die doppelte Verbeitragung gehört wieder abgeschafft. Schon als das Gesetz 2003 beschlossen wurde, hatten wir und der DGB dagegen vor den Gerichten geklagt und waren bis zum Bundesverfassungsgericht gezogen. Doch die Richter erklärten es für zulässig. „Darum muss eine politische Lösung her“, fordert Hans-Jürgen Urban, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. „Politikerinnen und Politiker der Regierungskoalition haben immer betont, dass sie die zweite Säule der Altersversorgung, also die Betriebsrente, stärken wollen. Aber die doppelte Verbeitragung steht in völligem Widerspruch dazu. Außerdem benachteiligt sie die betriebliche Altersversorgung gegenüber der privaten Vorsorge.“
Vielleicht schimmert für die Rentnerinnen und Rentner, die sich schon so lange gegen die Doppelbeiträge wehren, Licht am Ende des Tunnels auf. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), hat erklärt: „Diese Regelung muss auf den Prüfstand.“ Auch in der Union dringen inzwischen 43 Abgeordnete darauf, das Gesetz zu korrigieren.