Kaum ein Begriff fällt beim Thema Rente so häufig wie das „Rentenniveau“. Was es genau bedeutet, wissen allerdings nur wenige. Häufiger Irrtum: Viele Menschen glauben, ein Rentenniveau von 48 Prozent (= Wert von 2018) bedeute, dass sie 48 Prozent von ihrem letzten Brutto- oder Nettolohn als Rente erhalten. Doch das ist falsch.
Tatsächlich ist das Rentenniveau eine Rechengröße, die nur sehr bedingt etwas über die Rente jedes Einzelnen aussagt. Das Rentenniveau ist das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Die Standardrente erhält man, wenn man 45 Jahre immer den aktuellen Durchschnittslohn verdient hat und darauf Rentenbeiträge gezahlt hat. Das ist für viele Beschäftigte aber kaum zu schaffen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Niedriglohn.
Trotz der Missverständnisse ist das Rentenniveau wichtig für die Rentendebatte. Denn seine Entwicklung zeigt, in welchem Maß Rentnerinnen und Rentner am allgemeinen Wohlstand teilhaben. Sinkt das Rentenniveau dann bedeutet das: Die Rente wird von Löhnen und Wohlstandsgewinnen abgekoppelt. Wir fordern deshalb, das Rentenniveau zu stabilisieren und mittelfristig wieder anzuheben.
Früher war die Rente steuerfrei. Damit ist seit 2005 Schluss. Seitdem wird von Jahr zu Jahr ein immer größerer Anteil der Rente steuerpflichtig. Dafür werden aber die Rentenbeiträge, die man als Beschäftigter zahlt, Stück für Stück steuerfrei. Die Umstellung auf diese sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ ist kompliziert und langwierig. Sie zieht sich über insgesamt 35 Jahre.
Aktuell werden 76 Prozent der Rente besteuert. Ab dem Jahr 2040 gilt das für den kompletten Rentenbetrag. Der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss, heißt „Rentenfreibetrag“. Dieser Betrag bleibt während des gesamten Rentenbezugs gleich. Beispiel: Wer 2010 in Rente ging, hat einen Freibetrag von 40 Prozent, muss also nur 60 Prozent der Rente versteuern.
Wichtig: Wer zu Rentenbeginn noch keine Steuern zahlen musste, kann später steuerpflichtig werden. Nämlich dann, wenn die Rente durch Rentenerhöhungen steigt. Dadurch können Rentner in die Steuerpflicht rutschen. Das passiert, wenn man mit dem zu verteuernden Teil der Rente über den sogenannten Grundfreibetrag rutscht. Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 9 000 Euro für Ledige im Jahr (18 000 Euro für Verheiratete). Achtung: Der Grundfreibetrag bezieht sich auf die Gesamteinkünfte im Ruhestand – nicht nur auf die Bezüge aus der Rentenversicherung.
Das stimmt nur unter Umständen. Seit 2014 gibt es die Rente ab 63. Manche Versicherte mit 45 Beitragsjahren konnten seitdem abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen. Aber Achtung: Das gilt nur für wenige Jahrgänge. Ab dem Jahrgang 1953 steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate an. Ab dem Jahrgang 1964 ist die abschlagsfreie vorzeitige Rente erst mit 65 möglich.
Womöglich nicht. Bei abhängig Beschäftigten gehen viele Informationen automatisch an die Rentenversicherung. Trotzdem kann es Lücken im Rentenkonto geben. Zum Beispiel Zeiten der Fortbildung oder der Kindererziehung. Solche Lücken beim Rentenkonto sollte man schließen – sonst fällt die Rente niedriger aus.
Das Rentenkonto lässt sich bei der Deutschen Rentenversicherung online prüfen. Viele IG Metall-Geschäftsstellen und die Deutsche Rentenversicherung bieten Beratungen an.
Tut sie nicht. Die Rente muss bei der Rentenversicherung beantragt werden. Dazu reicht zunächst eine kurze schriftliche Nachricht. Der Antrag sollte mindestens drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.
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