Im Frühjahr 2023 ist es wieder so weit: Dann wählen die Versicherten ihre Vertretung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, in der Renten- und der Unfallversicherung. Das ist die Sozialwahl. Wahlberechtigt sind rund 51 Millionen Versicherte.
Die Sozialversicherungen sind organisatorisch und finanziell weitgehend unabhängig vom Staat. Als Körperschaften öffentlichen Rechts verwalten sie sich selbst.
Das heißt: Alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung werden von gewählten Vertreterinnen und Vertretern getroffen. Sie bestimmen darüber, wie Krankenkassen oder Rentenversicherung gesetzliche Regelungen konkret umsetzen – im Auftrag der Versicherten und der Arbeitgeber. Man spricht auch von der Sozialen Selbstverwaltung.
Rund 1600 Metallerinnen und Metaller engagieren sich in der Sozialen Selbstverwaltung. Oftmals sind es erfahrene Betriebsratsmitglieder oder Vertrauensleute.
Sie kennen sich aus mit den Sorgen der Versicherten und können Interessen mit Nachdruck vertreten. Sie setzen sich für gute, bedarfsgerechte und lebensnahe Lösungen und Leistungen ein. In diesem Sinn kontrollieren sie auch, wie die Beiträge der Versicherten verwendet werden.
Die Versichertenvertreterinnen und -vertreter der IG Metall sind keine Einzelkämpfer. Hinter ihnen steht eine starke Gewerkschaft, die ihren Einfluss bei der Bundesregierung geltend macht – damit die Renten auskömmlich sind und Berufskrankheiten als solche anerkannt werden.
Über die Höhe der Renten oder der Kassenbeiträge entscheidet zwar der Gesetzgeber. Aber ob es gute Gesundheitsförderung gibt, innovative Versorgungsmodelle, spezielle Leistungen oder Zusatzbeiträge für die Versicherten, ob die Qualität bei der Reha stimmt oder bei Unfallverhütungsvorschriften, darüber entscheiden die gewählten Mitglieder der Selbstverwaltung (die „Selbstverwalter“).
Die Selbstverwalter erzielen immer wieder konkrete Erfolge: Auf ihren Druck hin haben die Kassen zum Beispiel die Zuschüsse für Hörgeräte verdoppelt. Außerdem haben sie erreicht, das Berufskrankheiten häufiger als bisher als solche anerkannt werden. Für die Betroffenen ein entscheidender Vorteil.
Die „Selbstverwalter“ entscheiden auch, ob Widersprüchen von Versicherten stattgegeben wird. Und sie wählen und kontrollieren die Vorstände der Sozialversicherungen und beschließen den Haushalt.