9. April 2014
Transformation
Gut für Investitionen und Beschäftigung
Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): gut für die Energiewende, gut für Investitionen und Beschäftigung.

Die IG Metall bewertet die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eindeutig positiv. „Unsere Gewerkschaft ist immer für eine Reform des EEG eingetreten, die den Ausbau bei den Erneuerbaren Energien weiter voranbringt und die den Ausgleich bei den Kosten schafft. Wir sind auch sehr erleichtert, dass die Bundesregierung mit der EU-Kommission einen vertretbaren Kompromiss erzielt hat. Auch wenn noch nicht alle Details bekannt sind, haben wir jetzt für die energieintensiven Betriebe wieder verlässliche Rahmenbedingungen für die Zukunft“, erklärte Wolfgang Lemb, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, heute in Berlin.


Zukunftschancen

Die Energiewende ist für die IG Metall eines der wichtigsten Zukunftsthemen. Es geht um technologische Investitionen, die für die Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft eine große Bedeutung haben. 2012 sind rund 20 Milliarden Euro im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien investiert worden. Rund 450 000 Arbeitsplätze sind ihnen zuzurechnen. Etwa 15 Prozent davon sind Stellen in der Industrie, viele weitere sind bei industriellen Dienstleistungen angesiedelt. Wissenschaftler prognostizieren, dass Hunderttausende weitere Arbeitsplätze entstehen können.


Planungssicherheit

Doch an einer solchen positiven Zukunft gab es immer mehr Zweifel. Investitionsstaus bei der Windenergie, das Sterben von Solarfirmen, das tausende Menschen arbeitslos machte, Unmut über steigende Stromkosten brachten die Energiewende in Misskredit. Unklarheiten darüber, wohin die Reise energiepolitisch geht, ständige Debatten und angekündigten Änderungen am EEG hatten Investoren verunsichert und den Erfolg der Energiewende gefährdet. Unternehmen, die in Windparks oder neue Kraftwerke investieren, brauchen Planungssicherheit. Sie wollen abschätzen können, ob sich ihre Millionen auch amortisieren. Mit der Reform steuert Gabriel dieses Ziel an.


Zukunftsenergie

Die IG Metall hält es für wichtig, dass erneuerbare Energie weiter vorrangig ins Stromnetz eingespeist wird. In der EEG-Reform schreibt die Große Koalition fest, dass der Anteil der erneuerbaren Energie am Strom, der derzeit bei rund 25 Prozent liegt, bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen soll. Bei Windenergie an Land („onshore“) und Photovoltaik ist ein jährliches Wachstum („Zubau“) um 2500 Megawatt vorgesehen; neue leistungsfähigere Windkraftwerke, die alte nur ersetzen, werden nicht dazu gerechnet.

„Das sich der Ausbaukorridor für Wind-onshore jetzt am Nettozubau orientiert ist eine wichtige Verbesserung, die von den Ländern durchgesetzt worden ist“, erläutert Meinhard Geiken, IG Metall-Bezirksleiter an der Küste. Bei Windenergie auf See („offshore“) ist die Installation von 6,5 Gigawatt bis 2020 und 15 Gigawatt bis 2030 geplant. Das ist weniger als bisher. „Positiv ist aber, dass die herabgesetzten Ausbauziele von 6,5 Gigawatt nicht mehr ganz so starr sind wie zunächst befürchtet und auch darüber hinaus gehende Netzanschlusskapazitäten genehmigt werden sollen“, sagt Geiken.

So wie der Kabinettsbeschluss jetzt aussieht, „kann die Windenergie ein wichtiger Träger der Energiewende bleiben“, sagt Wolfgang Lemb. Mit den klaren Ausbauzahlen gibt es jetzt verbindliche Ziele, die den Ausbau für alle Investoren planbarer machen.


Kostenausgleich

Zur gerechten Verteilung gehört für die IG Metall, dass die Wirtschaft an den Kosten beteiligt wird. Die Gewerkschaft hat allerdings auch immer gemahnt, dass die Stromkosten nicht Industriestandorte und damit Arbeitsplätze in Deutschland gefährden dürfen. Darum müssten energieintensive Industriebranchen wie die Stahlindustrie von der EEG-Umlage weitgehend befreit bleiben. Dies ist in der EEG-Reform auch berücksichtigt. Künftig zahlen Unternehmen ausgewählter Branchen, auf der Liste stehen 65 Branchen, 15 Prozent der vollen EEG-Umlage, maximal 4 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung, bei besonders energieintensiven Unternehmen sind es maximal 0,5 Prozent.

In die „besondere Ausgleichsregelung“, die die Europäische Kommission plant, können allerdings auch stromintensive Unternehmen anderer Branchen einbezogen werden, wenn ihr Stromanteil an der Bruttowertschöpfung über 20 Prozent beträgt. Unternehmen die künftig nicht mehr begünstigt werden erhalten eine Härtefallregelung, sie zahlen dauerhaft lediglich 20 Prozent der EEG-Umlage. Stimmen die Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums, zahlen auch in Zukunft 96 Prozent aller Firmen die volle EEG-Umlage.


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