In Deutschland waren im Jahr 2010 fast zwölf Prozent aller Beschäftigten im Alter von 15 bis unter 65 Jahren (ohne Schüler und Studierende mit Nebenjob sowie Auszubildende) in einem zeitlich befristeten Arbeitsverhältnis. Jüngere Arbeitnehmerinnen sind überdurchschnittlich häufig von Befristungen betroffen: Knapp 52 Prozent der befristet Beschäftigten ist jünger als 35 Jahre. Und: Drei von vier befristet Beschäftigten arbeitet in den alten Bundesländern.
Für uns ist eine neue faire Ordnung auf dem Arbeitsmarkt die zentrale Frage in Deutschland. Mit Leiharbeit, Werkverträgen, Praktika und befristeten Arbeitsverhältnissen wird das System der geregelten Arbeitsbeziehungen immer mehr in Frage gestellt. wir kritisieren die Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Arbeitswelt und fordert faire, sichere und reguläre Arbeitsplätze.
In den Medien hat sich bereits der Begriff „Generation befristet“ etabliert. Betroffene berichten von einem stetigen Auf und Ab. Sie arbeiten einerseits übermotiviert und verausgaben sich, um im Rennen zu bleiben. Dann wieder sind sie völlig antriebslos, weil der Kampf um einen festen Arbeitsvertrag doch aussichtslos erscheint und die eigene Lebensplanung immer wieder auf später verschoben werden muss.
Mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz haben Arbeitgeber viele Gestaltungsmöglichkeiten, um Mitarbeiterinnen nur für eine bestimmte Zeit an sich zu binden. Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs können befristete Arbeitsverträge soger mehrfach hintereinander verlängert werden, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Bei dem aktuellen Fall war eine Arbeitnehmerin 13 mal hintereinander als Vertretung für andere Beschäftigte eingesprungen.
Ein befristetes Vertragsverhältnis kann bis zu zwei Jahre lang dauern. Innerhalb dieses Zeitraums kann der befristete Vertrag drei Mal verlängert werden. Für Befristungen mit sachlichem Grund gibt es kein zeitliches Limit. Der Befristungsgrund ― etwa die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers, der wegen Krankheit, Elternzeit oder ähnlichem ausfällt ― muss aber ungefähr mit der Dauer des Arbeitsvertrages übereinstimmen.
Aber: Nicht jedes befristete Beschäftigungsverhältnis ist rechtmäßig. Manche Versuche von Arbeitgebern, mit Befristungen nur den Kündigungsschutz zu unterlaufen, sind anfechtbar. Rechtlich unwirksame Befristungen führen dazu, dass der Arbeitsvertrag als unbefristet geschlossen gilt. Wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat, sollte deshalb die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen, um im Streitfall seine Rechte erfolgreich einfordern zu können.
Unsere Mitglieder erhalten einen ersten Überblick darüber in der IG Metall-Broschüre „Rechtliche Grundlagen“ und „Erste Hilfe“ für befristet Beschäftigte. Wer seinen Arbeitsvertrag überprüfen lassen will, findet in den IG Metall-Geschäftsstellen kompetente Ansprechpartner.