3. April 2014
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Ein guter Anfang
Bereits jetzt schon gelten Branchen-Mindestlöhne, die verbindlich im Arbeitnehmer-Entsendegesetz festgeschrieben sind. Parallel zum gesetzlichen Mindestlohn will die Regierung noch mehr Branchen in das Entsendegesetz aufnehmen. Das verbessert die Chancen, für alle Beschäftigten

... Mindeststandards durchzusetzen.

Am 1. Januar 2015 kommt der gesetzliche Mindestlohn. Davon unberührt bleiben jedoch zunächst die geltenden Branchen-Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ( AEntG). Das Gesetz regelt derzeit in Deutschland Mindeststandards, wie beispielsweise Mindestlöhne, aber auch Mindesturlaub sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz in 13 Branchen. Davon betroffen ist etwa die Abfallwirtschaft, aber auch das Elektrohandwerk und Großwäschereien, für die die IG Metall zuständig ist.

In der Regel sind die Branchen-Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz höher als der vorgesehene gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Aber es gibt auch Ausnahmen: Für Wäschereidienstleister beispielsweise ist ein Mindestlohn von 8,25 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten verbindlich. Die meisten solcher Mindestlöhne werden noch angehoben, so dass sie bis Januar 2015 die Marke von 8,50 Euro erreichen.

Schutz vor Billigkonkurrenz

Das AEntG wurde ursprünglich eingeführt, um vor allem auf deutschen Baustellen Billigkonkurrenz zu verhindern. Denn nach dem Entsendegesetz müssen ausländische Baufirmen ihre entsandten Arbeiter nach dem geltenden Mindestlohn-Tarifvertrag für das Baugewerbe entlohnen – vorausgesetzt, das Bundesarbeitsministerium hat diesen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. Dann nämlich müssen die Tarifverträge in allen Betrieben angewendet werden – auch in denen, deren Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht tarifgebunden sind.

Um Tarifverträge auf Arbeitgeber und Beschäftigte aus dem In- und Ausland zu erstrecken, müssen sie bundesweit gelten, für allgemeinverbindlich erklärt sein oder eine Rechtsverordnung dazu bestehen. Das Bundesarbeitsministerium plant nun, die festgelegten Branchen-Mindestlöhne über das Entsendegesetz auszuweiten. Künftig sollen auch für andere Wirtschaftsbereiche Tarifverträge verbindlich gelten, „wenn die Erstreckung der Rechtsnormen des Tarifvertrages im öffentlichen Interesse geboten erscheint, um insbesondere einem Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten entgegen zu wirken.“ Der Zweite IG Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann lobt das Vorhaben der Regierung: „Damit verbessert sich die Chance, für alle Beschäftigten in den einzelnen Branchen, tarifliche Mindeststandards durchzusetzen.“

Schwarze Schafe kontrollieren

Wie wichtig die Aufnahme einer Branche ins Entsendegesetz ist, erlebt Hans Wettengl regelmäßig. Er betreut in der IG Metall die Großwäschereien. Sie sind seit 2009 im Entsendegesetz aufgenommen. „Immer wieder erleben wir, dass Firmen den tariflichen Mindestlohn nicht zahlen“, berichtet er. „Das ist genauso tägliche Praxis in dieser Branche wie Schwarzarbeit.“

Oft stellt die IG Metall Verdachtsanzeigen, wenn ihr Verstöße bekannt werden. Das Entsendegesetz verpflichtet die Zollämter, Betriebe zu kontrollieren. Damit Arbeitgeber die Mindestlöhne nicht prellen können, ist eine effektive Kontrolle erforderlich. Das erfordert vor allem bei den Zollbehörden mehr qualifiziertes Personal. Und weil die Regierung das Entsendegesetz jetzt ausweitet und sie parallel dazu den gesetzlichen Mindestlohn einführen will, gibt es künftig noch mehr zu kontrollieren. Die Zahl der Zollbeamten bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll von 7000 auf 9000 aufgestockt werden. Wenn es so kommt, wäre es ein guter Anfang.

Gesetzlicher Mindestlohn: Im Gleichschritt mit den Tariflöhnen wachsen Arbeitnehmer-Entsendegesetz: Mindeststandards für mehr Branchen Mindestlohn ist Konjunkturstütze, kein Jobkiller Mindestlohn für Praktika? Na klar.

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