Ohne Kurzarbeit sähe es in Deutschland anders aus. In tausenden Betrieben sichert Kurzarbeit seit Monaten Beschäftigung und – zumindest teilweise – Einkommen. Sie ist der Stabilitätsanker für den Arbeitsmarkt in der Corona-Krise.
Die IG Metall konnte bereits zahlreiche Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld durchsetzen –etwa höhere Aufzahlungen, niedrigere Zugangshürden oder Steuererleichterungen. Zuletzt hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung sich darauf verständigt, die Regelungen zur Kurzarbeit zu verlängern und weiterzuentwickeln.
Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld soll auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2021. Auch die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergelds gelten bis Ende 2021 weiter. Ebenso die steuerlichen Erleichterungen für die Arbeitgeber-Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Die komplette Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bleibt zunächst erhalten. Ab Juli 2021 ist das allerdings an die Verpflichtung gebunden, die Beschäftigten zu qualifizieren.
Das entspricht weitgehend den Forderungen, die die IG Metall in den letzten Wochen in die politische Debatte eingebracht hat. Über 52.000 Metallerinnen und Metaller haben mit ihrer Unterstützung der Online-Petition mit dazu beigetragen.
In den kommenden Wochen müssen wir sicherstellen, dass die Beschlüsse des Koalitionsausschusses nicht verwässert werden – Bundestag und Bundesrat werden über einen entsprechenden Gesetzesentwurf beraten.
Deshalb gilt: Dranbleiben!
Mit einer Onlinepetition haben Metallerinnen und Metaller Druck für ihre Forderungen gemacht – mit Erfolg.