Arbeitssuchend melden
Wer eine Kündigung erhält, musst sich schnell bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend melden – auch wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht. Sonst droht der Verlust von einer Woche Arbeitslosengeld (ALG).
Die Meldung als arbeitssuchend muss spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Oft erhalten Beschäftigte die Kündigung erst später. In diesem Fall gilt: Sie dürfen nach Erhalt der Kündigung höchstens drei Tage lang mit der Meldung bei der Arbeitsagentur warten.
Wichtig: Die Arbeitsuchend-Meldung ist keine Arbeitslos-Meldung. Sie ist auch noch kein Antrag auf Arbeitslosengeld.
Unser Tipp: Du kannst Dich telefonisch (unter: 0800 4 555500 – gebührenfrei) oder online arbeitsuchend melden. Zur Online-Meldung gelangst Du über die Website der Arbeitsagentur, dann oben rechts auf den Button „eServices“ klicken. Dort musst Du Dich registrieren. Dazu klickst Du oben auf der sich öffnenden Seite auf „Anmelden“.
Arbeitsbescheinigungen besorgen und kontrollieren
Grundlage für die Berechnung des ALG ist, was der Arbeitgeber in dem Formular „Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III“ einträgt. Die Bescheinigung sollte man sich persönlich aushändigen lassen und kontrollieren. In Frage 5 des Formulars geht es zum Beispiel um die „Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses“. Kreuzt der Arbeitgeber hier „vertragswidriges Verhalten“ als Beendigungsgrund an, droht eine mehrwöchige Sperre des Arbeitslosengelds. Wer mit Angaben des Arbeitgebers nicht einverstanden ist, sollte umgehend auf eine Korrektur bestehen. Bleibt der Arbeitgeber bei seinen Einträgen, sollte man bei der Arbeitsagentur zusammen mit der Arbeitsbescheinigung eine „Gegendarstellung“ abgeben.
Beratung und Angebote der Arbeitsagentur nutzen
Schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bietet die Arbeitsagentur viele Leistungen an: Beratung zu beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten, Tipps für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche, Übernahme von Umzugskosten zu einem neuen Job oder Pendelkosten. So früh wie möglich nachfragen lohnt sich: Die Chancen auf eine neue Stelle sind in der Regel am besten, solange man noch im Job ist.
Unser Tipp: Mitglied der IG Metall bleiben. Die IG Metall bietet Dir rechtliche und soziale Beratung. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz gilt auch in Streitfällen mit der Arbeitsagentur. Es lohnt sich also auch für Erwerbslose, Mitglied in der IG Metall zu bleiben. Arbeitslose zahlen einen deutlich ermäßigten Beitrag von nur 1,53 Euro im Monat.
Antrag auf Arbeitslosengeld stellen
Arbeitslosengeld gibt es erst ab dem Tag, an dem es beantragt wird. Das sollte man deshalb spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit tun. Die Arbeitsuchend-Meldung reicht dazu nicht aus. Das sind zwei getrennte Vorgänge.
Wichtig: Die Arbeitslosmeldung muss grundsätzlich persönlich bei der Arbeitsagentur erfolgen. Dazu mitbringen: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Idealerweise auch Sozialversicherungsausweis, das Kündigungsschreiben, den letzten Arbeitsvertrag und einen Lebenslauf.