... Musterprozesse führen, um bedarfsgerechte und Existenz sichernde Leistungen durchzusetzen.
Ein menschenwürdiges Existenzminimum – dafür muss der Staat sorgen, wenn die Menschen dazu nicht selbst in der Lage sind. Das fordert die IG Metall und das wollten die Verfassungsrichter mit ihrem Urteil zu den Hartz IV-Sätzen am 9. Februar 2010 erreichen. Doch auch die Neuregelung von Hartz IV ist von diesem Anspruch weit entfernt. Die IG Metall will dies nun gerichtlich klären. Denn der Hartz IV-Regelsatz von 364 Euro in diesem Jahr und drei Euro mehr im nächsten Jahr ist nicht bedarfsgerecht und entspricht nicht dem Existenzminimum.
Tatsächlich sind die neuen Regelsätze so verfassungswidrig wie die alten, kritisiert Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall und für Sozialpolitik zuständig. „Es ist offensichtlich, dass bei der Neuregelung der Hartz IV-Leistungen die Kassenlage und weniger die Verfassungslage maßgeblich war“, stellte Urban fest. Unterstützt wird diese These von zwei neuen Gutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung. Diese wurden am 5. September 2011 in Berlin vorgestellt.
Die Verfassungsrichter hatten bei ihrem Urteil mehr Transparenz bei der Berechnung des Mindestbedarfs gefordert. Doch auch nach der Neuregelung bleibt die Berechnung undurchsichtig. Als Maßstab werden statt wie bisher die unteren 20 Prozent der Bevölkerung, nun die Einkommen der unteren 15 Prozent herangezogen. Diese Änderung bewirkt, dass der Regelsatz nun auf 364 Euro abgesenkt wurde. Bei 20 Prozent hätte sich ein Regelsatz nach Hartz IV von 382 Euro ergeben.
Die IG Metall kritisiert auch, dass sich der Gesetzgeber nicht konsequent an diesen Maßstab hält. So werden den Hartz IV-Empfängern auch die Ausgaben für Alkohol, Tabak und Gaststätten gestrichen. Um den Regelsatz noch weiter nach unten zu drücken, wurden zudem Haushalte als Referenzmaßstab herangezogen, deren Einkommen unterhalb der Bedarfsschwelle liegen und die aus diesem Grund Anspruch auf staatliche Aufstockung haben. Selbst Ein-Euro-Jobber werden zur Berechnung herangezogen. Das zeigt: Der Gesetzgeber hat mit statistischen Tricks die Regelsätze eiskalt klein gerechnet. „Reicht bei den Einkommensschwächsten das Geld schon nicht zur Deckung des Bedarfs, reicht es bei den Hartz IV-Empfängern erst recht nicht“, sagte Urban.
Die IG Metall fordert die Bundesregierung auf, Langzeitarbeitslosen bedarfsgerechte und existenzsicherende Leistungen zu gewähren. Um möglichst schnell eine verfassungsrechtliche Klärung zu erreichen, wird die Gewerkschaft betroffene Kolleginnen und Kollegen mit ausgewählten Musterverfahren unterstützen. Die Gutachten des Juristen Prof. Dr. Johannes Münder von der TU Berlin und der Armutsforscherin Dr. Irene Becker helfen dabei.
Zudem fordert die IG Metall, die soziale Ordnung auf dem Arbeitsmarkt wieder gesetzlich herzustellen. Denn der Arbeitsmarkt gerät zunehmend in eine Schieflage. Immer mehr Menschen arbeiten in Leiharbeit, Teilzeit oder haben befristete Arbeitsverträge. Viele von ihnen können trotz Arbeit von ihrem Einkommen nicht leben. Sie sind zusätzlich auf Hartz IV angewiesen. Insgesamt werden jährlich 700 Millionen Euro an Aufstockerbeiträgen bezahlt. Da wir nicht wollen, dass Arbeit als wertvollster Rohstoff Deutschlands zur Ramschware verkommt, muss dem Missbrauch von Leiharbeit, Befristungen und Werkverträgen endlich wirksam begegnet werden.