Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) Betrieben, die für 2010 Kurzarbeit beantragen, bis zu 18 Monaten Kurzarbeitergeld zahlen. Damit werde Unternehmen laut Bundesarbeitsminister Franz Josef Jung (CDU) Planungssicherheit gegeben. Für das laufende Jahr hatte die Regierung die Frist wegen der Wirtschaftskrise auf 24 Monate verlängert. Sie gilt für Betriebe, die mit der Kurzarbeit 2009 begonnen haben. Normalerweise ist der Bezug von Kurzarbeitergeld gesetzlich auf sechs Monate begrenzt. Für Arbeitgeber wird die Kurzarbeit ab 2011 jedoch teurer, weil die BA dann die Sozialbeiträge nicht mehr erstattet. Die Erstattung der Sozialbeiträge hatte die Regierung als zusätzliche Krisenhilfe beschlossen.
Kurzarbeit sichert Arbeitsplätze
Die Zahl der neu gemeldeten Kurzarbeiteranzeigen geht ein wenig zurück. Trotzdem waren im Juni 2009 noch immer 1,43 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Kaum weniger als in den Monaten zuvor. Die dadurch weggefallene
Arbeitszeit entspricht etwa 430 000 Vollzeitstellen.
Wann wird Kurzarbeitergeld angewendet?
Mit Kurzarbeit kann auf einen konjunkturell bedingten Auftragsseinbruch reagiert werden. Während der Kurzarbeit wird im gesamten Betrieb oder in organisatorisch abgrenzbaren Teilen eines Betriebes vorübergehend die betriebliche Arbeitszeit gekürzt. Das Kurzarbeitergeld (KuG) ist im Sozialgesetzbuch als Sozialleistung geregelt. Es sichert Arbeitsplätze in Betrieben, die kurzfristig in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Das KuG wird von der BA gezahlt und kann nur vom Arbeitgeber oder Betriebsrat beantragt werden.