1. Februar 2017
Begrüßenswerte Entwicklung im Crowdsourcing
Unternehmen verbessern Selbstverpflichtung
Mehrere Crowdsourcing-Plattformen haben mit dem Deutschen Crowdsourcing-Verband den gemeinsamen „Code of Conduct“ weiterentwickelt. Unter anderem was den Punkt „faire Bezahlung“ betrifft, ist die Selbstverpflichtung nun deutlich konkreter.

Beim „Code of Conduct“ handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, die eine faire Zusammenarbeit von Unternehmen und Crowdworkern fördern soll. Ferner sei das Ziel, allgemein gültige Leitlinien für Crowdworking zu etablieren. In der entsprechenden Pressemitteilung heißt es: „Mit dem Regelwerk möchten die Unternehmen die neue Arbeitsform zu einer Win-win-Situation für alle Beteiligten machen.“ Der „Code of Conduct“ beinhaltet dabei unter anderem Grundsätze zu Datenschutz, Aufgabendefinition sowie Kommunikation. Auch finden sich Punkte, die auf eine „faire Bezahlung“ zielen sowie zu konkreten Auszahlungsbedingungen.

Wir setzen uns seit geraumer Zeit für die Interessen von Crowdworkerinnen ein, unter anderem mit dem eigens eingerichteten Portal faircrowdwork.org. Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, hat die Neufassung des „Code of Conduct“ begrüßt: „Crowdworking bedarf spezieller Regeln, weil es eine komplett neue Arbeitsform ist. Wir unterstützen die Bemühungen der Plattformbetreiber, gute Standards für Crowdworker zu etablieren. Wir begrüßen es, dass Anregungen der IG Metall in die zweite Version des ’Code of Conduct’ eingeflossen sind.“ Besonders positiv sei, dass die Plattformen lokale Lohnstandards berücksichtigen wollen, um so ein faires Miteinander zu ermöglichen.


Vorteile insbesondere für Crowdworker

Angestoßen wurde die Neufassung des „Code of Conduct“ von der Plattform Testbirds. Daran beteiligt haben sich auch Clickworker, Content.de, Crowd Guru, Streetspotr, AppJobber, ShopScout und Bugfinders. Damit wurde die Selbstverpflichtung nicht nur konkreter, es haben sich auch mehr Unternehmen der Selbstverpflichtung angeschlossen. Ein positiver Schritt ― insbesondere für Crowdworker, die selbstständig tätig sind.

Crowdworker können je nach Abhängigkeit von dieser Tätigkeit auch Arbeitnehmer sein, für die weitergehende Schutzregeln gelten müssen. Da Crowdwork für sehr viele Menschen ein wichtiger Nebenverdienst ist, für einige gar die Haupteinnahmequelle, ist auch die Politik gefordert, geeignete Regeln zu schaffen, etwa bei der Sozialversicherung.


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