5. März 2020
PRESSE-STATEMENT
Wenn die Lieferketten reißen, muss der Zugang zu Kurzarbeit erleichtert werden
Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, fordert von Arbeitgebern eine Zuzahlung bei Kurzarbeit

Jörg Hofmann: „Ich sehe die Entlastung der Arbeitergeber bei den Sozialbeiträgen im Fall von Kurzarbeit nicht als erste Maßnahme. Kurzarbeit ist ein adäquates Mittel, um ein länger andauerndes geringeres Arbeitsvolumen auszugleichen. Das darf aber nicht auf Kosten der Arbeitnehmer gehen. Daher muss zum einen der Zugang zu Kurzarbeit erleichtert werden, indem heute geltende Voraussetzungen entfallen, wie die Abmeldung aller Leiharbeitnehmer, der Abbau von Arbeitszeitkonten und das Erfordernis, dass mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer im Betrieb vom Arbeitsentfall betroffen sind. Zum anderen müssen im Falle von Kurzarbeit die Entgeltverluste der Arbeitnehmer minimiert werden. Dabei sind auch die Arbeitgeber gefragt. Sie müssen bei Kurzarbeit eine Zuzahlung leisten. Arbeitgeber haben grundsätzlich bei dem Abriss von Lieferketten die Pflicht zur Entgeltfortzahlung.“ 

 

weitere Informationen und Pressebilder von Jörg Hofmann


IG Metall Vorstand
Silke Ernst
Leitung Pressestelle, Pressesprecherin

Fon: +4969 6693 2970

Mobil: +49151 162 39429

Wilhelm-Leuschner-Straße 79
60329 Frankfurt am Main

Link zum Artikel