Jörg Hofmann: „Ich sehe die Entlastung der Arbeitergeber bei den Sozialbeiträgen im Fall von Kurzarbeit nicht als erste Maßnahme. Kurzarbeit ist ein adäquates Mittel, um ein länger andauerndes geringeres Arbeitsvolumen auszugleichen. Das darf aber nicht auf Kosten der Arbeitnehmer gehen. Daher muss zum einen der Zugang zu Kurzarbeit erleichtert werden, indem heute geltende Voraussetzungen entfallen, wie die Abmeldung aller Leiharbeitnehmer, der Abbau von Arbeitszeitkonten und das Erfordernis, dass mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer im Betrieb vom Arbeitsentfall betroffen sind. Zum anderen müssen im Falle von Kurzarbeit die Entgeltverluste der Arbeitnehmer minimiert werden. Dabei sind auch die Arbeitgeber gefragt. Sie müssen bei Kurzarbeit eine Zuzahlung leisten. Arbeitgeber haben grundsätzlich bei dem Abriss von Lieferketten die Pflicht zur Entgeltfortzahlung.“
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