Frankfurt am Main – Die IG Metall hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) begrüßt. Der Beschluss bestätige die Auffassung der IG Metall, wonach es sich bei der CGZP um eine nicht tariffähige Organisation handele. „Mit diesem Beschluss steht fest, dass die mit der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam sind und alle danach bezahlten Beschäftigten Ansprüche auf gleiche Bezahlung und gleiche Arbeitsbedingungen wie die Stammbeschäftigten haben“, sagte der Justitiar der IG Metall, Thomas Klebe, am Dienstag in Frankfurt. Die Entscheidung des BAG sei ein unübersehbares Signal an die Arbeitgeber, nicht länger Pseudogewerkschaften zum Lohndumping einzusetzen – weder in der Leiharbeit noch in anderen Bereichen.
Das BAG-Urteil habe enorme Rechtsfolgen. „Wenn kein gültiger Tarifvertrag vorliegt, sind die Unternehmen, die Tarifverträge mit den Christlichen Gewerkschaften anwenden, verpflichtet, allen Leiharbeitern rückwirkend innerhalb der Verfall- und Verjährungsfristen die Differenz zu den regulären Tariflöhnen der Stammbeschäftigten nachzuzahlen“, sagte Klebe. Die IG Metall rechnet infolge der Entscheidung mit zunehmenden Klagen von Leiharbeitnehmern, die bisher auf Grundlage unwirksamer CGZP-Tarife entlohnt werden. Bei der Prüfung und Geltendmachung ihrer Ansprüche unterstütze die IG Metall die betroffenen Leiharbeitnehmer.
Der Beschluss des BAG habe zudem zur Folge, dass die zu niedrig entrichteten Sozialversicherungsbeiträge bis einschließlich für das Jahr 2006 von den Verleih- und den Entleihunternehmen nachgefordert werden können, sagte Klebe. Hier seien insbesondere die jeweiligen Sozialversicherungsträger in der Pflicht zu handeln.