Frankfurt am Main – Die IG Metall hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Rechtsstreit gegen die SAP SE begrüßt, wonach die Mitbestimmung über eine SE-Beteiligungsvereinbarung bei Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) als europarechtlich relevant eingestuft wurde.
„Das ist ein guter Tag für die Arbeitnehmer*innen und die Gewerkschaften in Deutschland, die mit ihrer Kompetenz und Vielfalt den überbetrieblichen Blickwinkel im Aufsichtsrat stärken“, sagte Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, am Dienstag in Frankfurt. „Durch die Vorlage des Rechtsstreits an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird dieser sich mit der Auslegung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie und deren europarechtlichen Vorgaben für das deutsche SE-Recht befassen müssen.“
Die Frage, ob Gewerkschaftssitze in paritätisch mitbestimmten Unternehmen zu den Komponenten der Arbeitnehmerbeteiligung gehören, die zumindest im gleichen Ausmaß wie im nationalen Recht gewährleistet werden müssen, wird dabei im Mittelpunkt stehen. „Die Vorlage an den EuGH ist folgerichtig“, betonte Benner. „Unabhängig davon sind der europäische und der nationale Gesetzgeber gefordert, vorhandene Lücken in den Gesetzen zu schließen, um weiteren Raubbau an der Mitbestimmung zu unterbinden. Auch die deutsche Ratspräsidentschaft muss das Thema auf ihre Agenda setzen.“
Hinweis an die Redaktionen:
Seit 2014 firmiert SAP nicht mehr als Aktiengesellschaft (AG) sondern als Europäische Gesellschaft (SE). Den Rechtsstreit um die Sitzverteilung und das Vorschlagsrecht der Gewerkschaften hat die IG Metall gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di geführt.
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