Jörg Hofmann: „Die Bundesregierung packt mit dem Gesetz zwei entscheidende Aufgaben an: Beschäftigungssicherung und Qualifizierung. Die Kurzarbeit ist ein Schlüssel zur Überbrückung der Corona-Rezession. Es ist absolut richtig, den vereinfachten Zugang und die Aufstockung des Kurzarbeitergelds bis Ende 2021 zu verlängern. Das gibt den Beschäftigten Sicherheit.
Ein Sprung nach vorne ist die Verknüpfung von Kurzarbeit und Qualifizierung. Hier vereinfacht die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz vieles. Die Weiterbildungsförderung wird so endlich praxistauglich. Beschäftigte können während der Kurzarbeit Fortbildungen absolvieren. Besser kann man diese Zeit nicht nutzen.“
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