Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, äußert sich enttäuscht über die Entscheidung des LAG München: „Das Urteil entspricht nicht unseren Erwartungen. Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist. Dazu zählen als Kriterien inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig ist, ob er in den Betriebsablauf eingebunden ist und weisungsgebunden arbeitet. Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann darüber entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen.“
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