IG Metall: „Wir erwarten, dass die Bundesregierung klare und einheitliche Standards für den Arbeits- und Gesundheitsschutz unter Corona-Bedingungen formuliert. Diese müssen geeignet sein, die Beschäftigten jetzt und in der Zeit nach der Kurzarbeit bestmöglich zu schützen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben werden die Betriebsräte dann vor Ort überwachen. Das ist ihr Auftrag nach dem Betriebsverfassungsgesetz.“
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