Jörg Hofmann: „Die IG Metall begrüßt den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg. Damit wird die Tarifautonomie gestärkt und Gefälligkeitstarifverträgen der Boden entzogen. Die Tarifverträge der IG Metall erfahren durch das Urteil eine Aufwertung. Tarifverträge sind kein Selbstzweck. Sie werden von den Mitgliedern erstritten und setzen die Messlatte für die Umverteilung in den Unternehmen. Sie zu unterbieten, bedeutet den Beschäftigten Geld vorzuenthalten.“
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