4. Januar 2018
Pressemitteilung Nr. 01/2018
IG Metall: Auskunftsanspruch für mehr Entgeltgerechtigkeit aktiv nutzen
Ab 6. Januar 2018 haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch zu erfahren, ob sie fair bezahlt werden. Grundlage ist das Entgelttransparenzgesetz, das allen Frauen und Männern einen individuellen Auskunftsanspruch sichert, wenn sie in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten.

Frankfurt am Main – Ab 6. Januar 2018 haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch zu erfahren, ob sie fair bezahlt werden. Grundlage ist das Entgelttransparenzgesetz, das bereits im Sommer 2017 verabschiedet wurde und allen Frauen und Männern einen individuellen Auskunftsanspruch sichert, wenn sie in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten. „Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn der Schwellenwert zu hoch ist. Beschäftigte sollten diesen gesetzlichen Auskunftsanspruch aktiv nutzen, um Klarheit zu bekommen, ob sie aufgrund des Geschlechts diskriminiert werden“, sagte Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, am Donnerstag in Frankfurt. „Entgeltgerechtigkeit steht für die Anerkennung von Leistung. Jeder ungerechtfertigte Euro Unterschied muss deshalb ausgeglichen werden.“ Nur wenn mehr Transparenz über ungleiche Vergütung zwischen Männern und Frauen im Betrieb herrscht, könne Ungerechtigkeit beseitigt werden. „Je mehr Menschen schwarz auf weiß haben, dass sie schlechter bezahlt werden, umso eher werden sich die Unternehmen bewegen und Männern und Frauen das gleiche Entgelt zahlen“, sagte Benner.

Laut dem neuen Gesetz haben Beschäftigte das Recht, Kriterien der Entgeltfindung für das eigene Entgelt bei einer vergleichbaren Tätigkeit von Kollegen des anderen Geschlechts zu erfahren. Das Verfahren sieht vor, dass Beschäftigten das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt einer Vergleichsgruppe von mindestens sechs Beschäftigten des anderen Geschlechts genannt werden muss, die der gleichen oder einer gleichwertigen Tätigkeit nachgehen. Die IG Metall berate und unterstütze Beschäftigte bei ihren Auskunftsanliegen. Weiterhin schule die Gewerkschaft Betriebsräte zur Umsetzung des neuen Gesetzes. In Betrieben mit betrieblicher Interessenvertretung können Beschäftigte ihre Anfrage direkt an den Betriebsrat richten.


Entgeltgerechtigkeit durchsetzen

In Betrieben mit Tarifvertrag und Betriebsrat ist das Gender Pay Gap geringer. So zeigt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung, dass in tarifgebundenen Betrieben die Entgeltlücke 10 Prozentpunkte niedriger ist als in nicht-tarifgebundenen Betrieben und davon profitieren insbesondere Frauen. Sie erhalten im Schnitt 9,2 Prozent mehr Geld, wenn sie in Betrieben mit Tarifbindung arbeiten.

Benner betonte: „Die IG Metall erwartet von den Parteien in den Sondierungsgesprächen Lösungen zur Stärkung von Tarifbindung. Wir brauchen verbindliche Instrumente zur Stärkung der Tarifbindung. Auch um Entgeltgerechtigkeit zwischen den Geschlechtern durchzusetzen.“


IG Metall Vorstand
Kontakt zur Pressestelle

Fon: +4969 66 93-2672


Link zum Artikel