5. Oktober 2010
Pressemitteilung Nr. 29/2010
IG Metall begrüßt BAG-Entscheidung zu Gewerkschaftseigenschaft

Erfurt/Frankfurt am Main – Die IG Metall hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zur Gewerkschaftseigenschaft der sogenannten Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung (GKH) im Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) begrüßt. „Die Entscheidung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Damit stellt das Gericht klar, dass nur dann von einer Gewerkschaft gesprochen werden kann, wenn sie organisatorisch, finanziell und durch ihre Mitgliederzahl in der Lage ist, auch im Konflikt Forderungen gegen Arbeitgeber durchzusetzen“, sagte Thomas Klebe, Justitiar der IG Metall, am Dienstag in Frankfurt. Es reiche nicht aus, dass eine Gewerkschaft von den Arbeitgebern mit Tarifverträgen „beschenkt“ werde. Für die Arbeitgeberseite sei die Entscheidung ein deutliches Signal, nicht länger Pseudogewerkschaften zum Lohndumping einzusetzen.

Nach Angaben der Gewerkschaft habe das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung auf Antrag der IG Metall die entgegengesetzte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm aufgehoben und das Verfahren zurückverwiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte – zu Unrecht – die Gewerkschaftseigenschaft angenommen und muss die Voraussetzungen hierfür jetzt erneut prüfen. „Nur die Durchsetzungsfähigkeit und Mächtigkeit können gewährleisten, dass Beschäftigte durch Tarifverträge faire Arbeitsbedingungen erhalten“, ergänzte Klebe.


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