Jörg Hofmann: „Gut, dass die Koalitionäre die Regelungen zur Bezugsdauer und Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld verlängert haben und dass es steuerliche Erleichterungen für die Arbeitgeber-Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld gibt. Richtig ist auch, dass die komplette Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber in Zukunft an die Verpflichtung gebunden wird, die Beschäftigten zu qualifizieren.
Dies entspricht in vielen Punkten dem, was die IG Metall fordert. Bis heute haben 52.000 Metallerinnen und Metaller eine entsprechend lautende Petition unterzeichnet. Nun gilt es sicherzustellen, dass die Beschlüsse des Koalitionsausschusses im parlamentarischen Verfahren nicht weiter verwässert und an einigen Stellen nachgeschärft werden.
Die IG Metall fordert schon jetzt die Bundesregierung auf, rechtzeitig vor Auslauf der befristeten Regelungen, spätestens im Juni 2021 über ihre weitere Fortführung in Betrachtung der dann vorliegenden konjunkturellen Lage zu entscheiden.“
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