9. November 2020
PRESSEMITTEILUNG NR. 34/2020
Vorstand der IG Metall stellt Beschäftigungssicherung ins Zentrum seiner Forderungsempfehlung
Der Vorstand empfiehlt den regionalen Tarifkommissionen die Forderungen nach: Modellen der Arbeitszeitabsenkung mit Teilentgeltausgleich als betriebliche Option +++ Einem tariflichen Rahmen für betriebliche Zukunftstarifverträge zur Sicherung von Investitionen, Beschäftigung und Standorten

Frankfurt am Main – Auf seiner heutigen Sitzung hat der Vorstand der IG Metall seine Forderungsempfehlung für die bevorstehende Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie mit mehr als 3,8 Millionen Beschäftigten beschlossen. Der Vorstand empfiehlt den regionalen Tarifkommissionen der IG Metall, ein Zukunftspaket zu fordern. Im Kern soll es darum gehen, einen tariflichen Rahmen für optionale Modelle der Arbeitszeitabsenkung wie die 4-Tage-Woche mit Teillohnausgleich und Zukunftstarifverträge zu schaffen. Damit sollen tariflich Mindeststandards für alle Betriebe festgelegt werden, die solche Optionen nutzen. 

Zur Stärkung der Einkommen und für die Finanzierung der Beschäftigungssicherung – z.B. den Teillohnausgleich bei Arbeitszeitabsenkung – soll ein Volumen von bis zu 4 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten gefordert werden.

Der IG Metall-Vorstand verlangt von den Arbeitgebern außerdem Anpassungsschritte zur Beseitigung der immer noch anhaltenden Schlechterstellung der ostdeutschen Beschäftigten bei Arbeitszeit und Stundenentgelt.

Auch tarifliche Regelungen zur Verbesserung der Ausbildung und des dualen Studiums, insbesondere die unbefristete Übernahme der Ausgebildeten sollen Gegenstand der Forderung sein.

Der IG Metall-Vorstand begründet Höhe und Struktur der Forderungsempfehlung mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den erkennbaren Auswirkungen der aktuellen Krise auf die Beschäftigung. Der verteilungsneutrale Spielraum für eine Entgeltforderung ergibt sich aus einer Trendproduktivität von ca. 1 Prozent und der Zielinflationsrate der EZB von bis zu 2 Prozent. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Entgelttabellen im März 2020 um weitere neun Monate fortgeschrieben wurden und damit die Inflationsentwicklung 2020 keine Berücksichtigung fand.

Der private Verbrauch, der in den vergangenen Jahren das Wirtschaftswachstum in Deutschland maßgeblich getragen hat, ist in 2020 eingebrochen und bremste das Wachstum. Es ist daher aus Sicht der IG Metall dringend geboten, die Einkommen zu stabilisieren. Hinzu kommt die Notwendigkeit, Maßnahmen der Sicherung von Beschäftigung und Ausbildung zu finanzieren.

Die letzte tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte in der Metall- und Elektroindustrie ist im April 2018 erfolgt.

„Die wirtschaftlichen Prognosen gehen davon aus, dass der Weg aus der Krise über das Jahr 2021 hinaus andauern wird. Die Tarifbewegung 2021 steht daher vor allem im Zeichen der Krisenbewältigung. Angesichts der schon bestehenden coronabedingten Belastungen wie Kurzarbeit und Arbeitsplatzabbau ist es ein Gebot der Gerechtigkeit, die Folgen der Krise nicht noch weiter auf den Schultern der Beschäftigten abzuladen“, sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, zur Begründung der Forderungsempfehlung in Frankfurt. „Die Vier-Tage-Woche kann eine Antwort sein, um auf lange Sicht Beschäftigung zu sichern. Denn die digitale und ökologische Transformation wird Jahre dauern, unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der Betriebe. Dieser Wandel kann allein mit Kurzarbeit nicht abgefedert werden.“

Die große Mehrheit der Beschäftigten der Branche stimmt dem Vorschlag einer Vier-Tage-Woche zu. Das zeigt eine noch laufende Online-Befragung der IG Metall. Der Großteil der Befragten sieht in Arbeitszeitabsenkung ein probates Mittel zur Beschäftigungssicherung. Der weitaus größte Teil favorisiert dabei die Vier-Tage-Woche.

Die regionalen Tarifkommissionen beraten und beschließen am 17. November über ihre Forderungen. Am 26. November wird sich der Vorstand der IG Metall mit den Beschlüssen der Tarifkommissionen befassen und die Forderung abschließend festlegen.

Die Verhandlungen beginnen Mitte Dezember in den Tarifgebieten. Die Tarifverträge „Entgelte und Ausbildungsvergütungen“ und „Zukunft in Arbeit“ laufen am 31. Dezember aus, der Tarifvertrag „Beschäftigungssicherung und -entwicklung“ am 31. Januar 2021. Die Friedenspflicht endet somit am 1. März. 2021, 24.00 Uhr.

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