22. Mai 2015
Pressemitteilung Nr. 34/2015
IG Metall sieht im Gesetz zur Tarifeinheit eine Stärkung solidarischer Tarifpolitik

Frankfurt am Main – Die IG Metall hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Tarifeinheit als Stärkung solidarischer Tarifpolitik bewertet. „Das Prinzip: ’Ein Betrieb – ein Tarifvertrag’ ist die Grundlage einer solidarischen Interessenvertretung. Es geht nicht um einzelne Arbeitnehmergruppen, sondern um die gesamte Belegschaft“, sagte Jörg Hofmann, Zweiter Vorsitzender der IG Metall, am Freitag in Frankfurt. Die Belegschaft könne nun per Mitgliedschaft in Gewerkschaften mehrheitlich entscheiden, welcher Tarifvertrag im Betrieb zur Anwendung komme.

Hofmann wies darauf hin, dass mit dem jetzt beschlossenen Gesetz kein Eingriff ins Streikrecht vorliege: Jede Gewerkschaft habe weiter das Recht, ihre Forderung auch mit dem Mittel des Arbeitskampfes durchzusetzen. Erst wenn es mit dem Ergebnis einer Tarifbewegung zu einer Tarifkollision komme, entscheide die Mehrheit der Mitglieder über die Anwendung eines Tarifvertrages im Betrieb. „Die Abwehr von Eingriffen in das Streikrecht war und ist für die Zustimmung der IG Metall zwingend. Daher haben wir mit aller Entschiedenheit die jüngsten Vorschläge des CDU-Wirtschaftsflügels und anderer Kritiker abgelehnt, die etwa eine gesetzliche Zwangsschlichtung oder andere gesetzliche Eingriffe in das Streikrecht einfordern“, sagte der Gewerkschafter.

Eine erweiterte Friedenspflicht war noch in den ersten Eckpunkten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Tarifeinheitsgesetz vorgesehen. „Dass dies vom Tisch ist, ist gut so und ein klarer Verdienst der aktiven Einmischung durch die IG Metall. Denn ohne das Recht zum Streik sind Tarifverhandlungen nicht mehr als kollektives Betteln.“

Trotzdem verlange die IG Metall Präzisierungen bei den Verfahren zur Feststellung von Mehrheiten. „Es kann nicht sein, dass hier die Arbeitsgerichte auslegen müssen, was der Gesetzgeber gemeint hat“, sagte Hofmann.


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