Frankfurt am Main – Die IG Metall hat die Schlussfolgerungen des Instituts der deutschen Wirtschaft in dessen heute veröffentlichter Studie zur Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern scharf kritisiert. „Es besteht sehr wohl Handlungsbedarf hinsichtlich der ungleichen Bezahlung von Frauen und Männern. Es ist eben keine private Entscheidung, wenn Frauen wegen mangelnder Kinderbetreuungsangebote, arbeitnehmerunfreundlicher Arbeitszeiten und übersteigerter Erwartungen der Unternehmen an die unbegrenzte Verfügbarkeit ihrer Beschäftigten nicht Vollzeit arbeiten und sich beruflich entwickeln können“, sagte Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, am Montag in Frankfurt. Berufswahl und Karriere seien keinesfalls immer selbstbestimmt, sondern leider immer noch häufig das Resultat diskriminierender Strukturen und traditioneller Rollenzuschreibungen.
Es brauche gesetzliche Anstrengungen ebenso wie Bemühungen der Tarifparteien, um die Ungleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu überwinden, sagte der Erste Vorsitzender der IG Metall, Jörg Hofmann. „Der Markt wird das nicht richten.“ So bewirkte nach Angaben des Statistischen Bundesamts beispielsweise bereits die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns für Geringverdienende nicht nur allgemein höhere Löhne, sondern auch geringere Lohnnachteile von Frauen. Über gesetzliche Regelungen hinaus sieht der IG Metall-Vorsitzende insbesondere Tarifverträge als einen guten Garanten für mehr Gleichheit am Arbeitsmarkt. „In Betrieben mit Tarifverträgen ist die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern deutlich kleiner als in nicht-tarifgebundenen Unternehmen“, sagte Hofmann mit Blick auf Studien des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung vom vergangenen Jahr. Zu mehr Geschlechtergerechtigkeit tragen dabei nicht zuletzt die verbindlichen Vorgaben zur Eingruppierung in die tariflichen Entgeltgruppen bei. „Auch da, wo Betriebsräte mitbestimmen, findet deutlich weniger Diskriminierung statt. Wir brauchen daher auch zur Herstellung von Entgeltgleichheit ein gutes Ineinandergreifen von Gesetz und Tarifpolitik, eine hohe Tarifbindung und mehr betriebliche Mitbestimmung.“ Ein individuelles Auskunftsrecht zu vergleichbaren Entgelten unterstütze Frauen in Unternehmen ohne Betriebsrat und ohne Tarifvertrag. 80 Prozent aller erwerbstätigen Frauen sind in Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten tätig. „Ein Auskunftsrecht darf sich nicht auf Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten beschränken“, sagte Hofmann.