Frankfurt/Main – Die IG Metall und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) streben einen Mindestlohn für das Elektrohandwerk an. Grundlage ist ein im März vereinbarter Tarifvertrag, der für allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Einen entsprechenden Antrag haben IG Metall und ZVEH beim Bundesarbeitsministerium gestellt. Das teilten die beiden Verbände am Montag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Frankfurt mit.
„Wir wollen die Beschäftigten, die Betriebe, die Arbeitsplätze und unsere Tarifverträge vor Schmutzkonkurrenz schützen. Die Beschäftigten sollen von ihrer Arbeit anständig leben können“, sagte Helga Schwitzer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Dies sei vor allem mit der ab Mai 2011 geltenden Arbeitnehmer-Freizügigkeit in der EU von besonderer Wichtigkeit. Das Elektrohandwerk könne als gutes Vorbild für andere Bereiche, wie die Leiharbeit dienen, wo ebenfalls ein Mindestlohn angestrebt wird, betonte die Gewerkschafterin.
„Das Elektrohandwerk hat viel mit Zukunftstechnologien wie etwa Solar- und Windkraftanlagen, aber auch Elektromobilität zu tun. Mit Lohndumping als kurzfristige Kostensenkungsstrategie wären Stillstand oder gar Rückschritt und langfristige Wettbewerbsnachteile statt Zukunft vorprogrammiert. Das wollen wir gemeinsam verhindern.“
„Die Elektrohandwerke setzen aufs Mindestentgelt: Dies ist seit 1997 bereits der sechste Mindestentgelttarifvertrag für die elektro- und informationstechnischen Handwerksbetriebe in Deutschland, und wir sind bisher damit gut gefahren. Aus unserer Sicht kann das Mindestentgelt Arbeitsplätze sichern. Zudem gibt es den Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit, die sie heute mehr denn je brauchen. Die Allgemeinverbindlichkeit und der lange Geltungszeitraum der Vereinbarung soll für Stabilität sorgen und das Lohngefälle zwischen Ost und West schrittweise einander annähern“, sagte Gerd Peters, Vizepräsident des ZVEH.
Der Tarifvertrag sieht ein Mindestentgelt von 9,70 Euro ab dem Jahr 2011 vor. In Stufen über 9,80 Euro ab 2012, 9,90 Euro ab 2013 und 10,00 Euro ab 2014 soll das Mindestentgelt auf 10,10 Euro im Jahr 2015 steigen. In den ostdeutschen Bundesländern beträgt das Mindestentgelt 8,40 Euro ab dem Jahr 2011. Hier sehen die Stufen eine Anhebung auf 8,65 ab 2012, 8,85 ab 2013, 9,10 Euro ab 2014 und schließlich 9,35 Euro ab 2015 vor.
Der Tarifvertrag über Mindestentgelte im Elektrohandwerk war zuletzt im Jahre 2007 abgeschlossen und für allgemeinverbindlich erklärt worden und läuft Ende 2010 aus. Das Elektrohandwerk beschäftigt bundesweit rund 317.000 Arbeitnehmer in rund 76.000 Betrieben. Die elektro- und informationstechnischen Handwerke umfassen die Berufsgruppen Elektrotechniker, Informationstechniker und Elektromaschinenbauer.