Jörg Hofmann: „Die Verlängerung der Regelungen zu Bezugsdauer und Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld begrüßen wir sehr, denn dies ist ein unverzichtbarerer Baustein zur Bewältigung der akuten Coronakrise. Die Kurzarbeit sichert Arbeitsplätze. Sie hat größere Verwerfungen am Arbeitsmarkt bislang verhindert. Diesen Weg müssen wir weiter gehen. Um die Arbeitsplätze im Strukturwandel auch langfristig zu sichern, müssen wir Kurzarbeit stärker mit Qualifizierung verbinden. Deshalb ist es absolut richtig, die komplette Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber in Zukunft an eine Qualifizierungsverpflichtung zu binden.
Beschäftige und Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Die Bundesregierung sollte spätestens im Juni 2021 über eine weitere Fortführung der Kurzarbeit-Regelungen entscheiden. Die Bundesregierung sollte auch die Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen: Eine Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen sollte es nur geben, wenn Unternehmen im Gegenzug betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit ausschließen.“
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