Hans- Jürgen Urban: „Dass die Karlsruher Richter Teile der Sanktionen für verfassungswidrig erklären, ist ein Handlungsauftrag, den die Politik nicht auf die lange Bank schieben sollte. Dabei darf sie sich nicht darauf beschränken, hart am Rande der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung entlang zu reformieren. Das vorhandene Sanktions- und Zumutbarkeitsregime muss überwunden und durch unterstützende und weiterbildende Maßnahmen ersetzt werden - im Interesse der Betroffenen und im Interesse einer qualifikationsförderlichen Arbeitsmarktpolitik.“
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