1. September 2018
Betriebsräte
Psychische Belastung in den Betrieben steigt
Das berichteten viele der 18 Teilnehmer unserer Betriebsräte-Inforunde zum Thema „Psychische Belastung und Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat“.

Referent Moriz Boje Tiedemann aus dem Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz des IG Metall-Vorstands bestätigte diese Eindrücke anhand verschiedener Studien. Er zeigte auf, welche Gefährdungsursachen in den vergangenen Jahren durch die Arbeitswissenschaft identifiziert wurden und auf welchen gesetzlichen Grundlagen Betriebsratsgremien handeln können. „Seit mehr als 20 Jahren verlangt das Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber, psychische Belastungen durch die Arbeit zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung hieraus entstehender Gefährdungen zu ergreifen. Tatsächlich wird diese Gefährdungsbeurteilung aber von nicht einmal 20 Prozent der Betriebe ordnungsgemäß durchgeführt. Hier ist der Betriebsrat (BR) gefragt. Er hat bei der Gefährdungsbeurteilung umfassende Mitbestimmungsrechte, die ­offensiv genutzt werden sollten“, fasst Tiedemann zusammen.

„Am besten ist es, wenn eine Betriebsvereinbarung über die Gefährdungsbeurteilung abgeschlossen wird.“ Da sich derzeit viele Betriebe mit dem Thema befassen, bietet die Geschäftsstelle in Kürze einen Arbeitskreis an. Dieser soll alle Betroffenen zusammenbringen, dem Erfahrungsaustausch dienen und mit Musterbeispielen bei den aktuellen Herausforderungen unterstützen.


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