Metallerinnen und Metaller bekommen in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen kostenlose Rechtsberatung. Und wenn es vor Gericht geht, auch Prozessvertretung ― wenn nötig durch alle Instanzen. Wenn es um den Arbeitsplatz und damit um die wirtschaftliche Existenz geht, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich im Fall des Falles darauf verlassen können, dass sie den besten Rechtsschutz haben. Metallerinnen und Metaller haben diese Gewissheit. Sie können auf die Experten der IG Metall setzen und sich kostenfrei beraten lassen. Bei Streitigkeiten vor Gericht werden sie durch spezialisierte Juristinnen und Juristen vertreten. Diese haben im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes im vergangenen Jahr in 37 427 Verfahren Mitglieder der IG Metall vertreten. 151 Millionen Euro sind dabei erstritten worden.
Dazu kommen noch einmal fast 5 000 Verfahren, in denen außergerichtliche Einigungen gefunden werden konnten. Für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden in diesen Verfahren noch einmal mehr als 3,7 Millionen Euro herausgeholt. Eine normale Rechtsschutzversicherung wäre da gar nicht erst tätig geworden. Denn anders als bei einer Versicherung beginnt der gewerkschaftliche Rechtsschutz schon bei der Beratung über einen Sachverhalt. Gemeinsam mit den Betroffenen wird dann über mögliche weitere Schritte entschieden.
Ein Sachverhalt, mit dem sich fast jede Arbeitnehmerin im Laufe seines Berufslebens auseinandersetzen muss, ist der Arbeitsvertrag. Ob er in Ordnung ist, prüfen unsere Experten vor Ort. Gleiches gilt für Aufhebungsverträge. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer juristischen Beratung in solchen Fällen nicht. Sie erteilt dem Anwalt oft nur dann eine sogenannte Deckungszusage, wenn eine rechtswidrige Handlung durch die Arbeitgeberin vorliegt.
Die Expertinnen und Experten in den zuständigen IG Metall-Verwaltungsstellen helfen aber auch, wenn kein Streitfall zu Grunde liegt. Sie checken Lohn- und Gehaltsabrechnungen und fordern mögliche Ansprüche für ihr Mitglied ein ― zunächst außergerichtlich, notfalls auch vor Gericht. Ob Prüfung und Beratung, Prozessvertretung vor Gerichten oder Behörden: Mitgliedern entstehen keinerlei Kosten.
Der Rechtsschutz für die Mitglieder ist ein wichtiger Beitrag der IG Metall zur Sicherung des demokratischen Grundprinzips der Rechtsstaatlichkeit. Wer eine gute juristische Vertretung und Beratung im Streitfall hat, ist nicht der Willkür ausgesetzt. Neue Entwicklungen in der Arbeitswelt führen oft zu Unsicherheiten und zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen.
Für Rechtsstaatlichkeit und gegen Willkür stehen auch die mehr als 3 000 ehrenamtliche Arbeits- und Sozialrichterinnen und Sozialrichter ein, die auf unseren Vorschlag bei Gericht eingesetzt sind. Ihre Stimme hat dasselbe Gewicht wie die der Berufsrichterinnen und Berufsrichter.
Wir sind auch dann zur Stelle, wenn kein Streitfall vorliegt. Wir helfen unseren Mitgliedern, ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Themen, die Gegenstand gerichtliche Auseinandersetzungen werden, sind breit gestreut: Beispiele dafür sind:
Bei einem arbeits- oder sozialrechtlichen Problem gilt: Erste Anlaufstelle für Mitglieder ist die zuständige IG Metall vor Ort. Wer Rat benötigt, wendet sich rasch an Verwaltungsstelle. Kontaktdaten finden sich auf unserem Mitgliedsausweis.