11. Februar 2019
Hilfe für Angehörige
Sterbegeld: Unterstützung im Todesfall
Auch wenn es zum Schlimmsten kommt, hilft die IG Metall: Bei Todesfällen unterstützen wir die Hinterbliebenen unserer Mitglieder. Wie diese Leistung funktioniert.

Die Gesamtkosten einer Bestattung können sich schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Traueranzeige, Grab, Beerdigung, Blumenschmuck, Grabstein und Grabpflege – all das muss dann bezahlt werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben das sogenannte Sterbegeld vor Jahren aus ihrem Leistungskatalog gestrichen. Für die Bestattungskosten müssen Hinterbliebene alleine aufkommen. Darum zahlt die IG Metall ihren Mitgliedern oder deren Hinterbliebenen im Todesfall eine Unterstützung. Sie mildert zwar nicht die Trauer, entlastet aber zumindest finanziell.


Die Leistungen für Hinterbliebene

Stirbt ein IG Metall-Mitglied, erhält die oder der Hinterbliebene, der die Bestattung bezahlt hat, die finanzielle Unterstützung. Die Höhe ist von der Dauer der Mitgliedschaft abhängig. Beispiel: Die Person ist seit 20 Jahren Mitglied der IG Metall und zahlt einen durchschnittlichen Beitrag von 20 Euro im Monat, der sich nach dem Berechnungsfaktor dann auf das 31,5-fache beläuft. Die oder der Bezugsberechtigte bekäme dann 630 Euro gezahlt.


Die Leistungen für Mitglieder

Beim Todesfall der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten beträgt die Unterstützung die Hälfte der Sätze. Am Beispiel des oben genannten Falls würde ein IG Metall-Mitglied 315 Euro bekommen. Nur Mitglieder haben Anspruch auf die Unterstützung. Unterstützungen im Todesfall müssen binnen zwölf Monaten nach dem Todesfall bei der zuständigen IG Metall-Geschäftsstelle des Mitglieds beantragt werden. Adress- und Kontaktdaten findest Du hier.

Hier kannst Du ausrechnen, welche Unterstützung Dir bzw. Deinen Angehörigen zustehen würde.


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