Rotes Licht. Der Zugangs-Chip ist deaktiviert. Das Werkstor bleibt zu. Das passiert vielen Leiharbeitern beim Kontraktlogistik-Dienstleister Syncreon im pfälzischen Speyer. Sie kommen nicht mehr rein, ohne Vorankündigung. „Du bist abgemeldet“, heißt es dann. Tschüss. Manche merken es erst, wenn sie sich auf den Stapler setzen und nicht mehr starten können, weil ihr Chip zwischenzeitlich deaktiviert wurde.
Betriebsrat Markus Wendel hat so etwas schon Hunderte Male erlebt. Die Geschäftsleitung meldet Leiharbeiter von heute auf morgen ab. „Wir versuchen natürlich immer, mit der Personalabteilung zu reden. Aber dann wird immer etwas vorgeschoben: Der Leiharbeiter versteht zu schlecht Deutsch, er hätte sich mit dem Meister angelegt, er sei zu oft krank oder zu oft auf der Toilette. Sollen die Leute in die Hose pinkeln, um ihren Job zu behalten?“
Rechtlich kann der Betriebsrat wenig tun. Laut Gesetz hat er hier keine Mitbestimmung. Der Arbeitgeber kann Leiharbeiter abmelden, wie er will. Tarifverträge gibt es hier nicht.
Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres hat die Geschäftsleitung in Speyer 76 Leiharbeiter abgemeldet. Das läuft auch an anderen Standorten des Automobil-Dienstleisters so: Oft stellen Leiharbeiter die Hälfte der Belegschaft. Sie werden geheuert und gefeuert. Die meisten bekommen nur den Leiharbeits-Mindestlohn von 9,49 Euro ― und werden abgemeldet, bevor sie neun Monate im Betrieb sind. Ab dann müssten sie laut Gesetz nämlich „Equal Pay“, den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte, bekommen. Nicht bei Syncreon. Das hat die Geschäftsleitung den Betriebsräten bei einer Konferenz schon mitgeteilt: Wir werden uns niemals an Equal Pay halten.
Tarifliche Branchenzuschläge der IG Metall, die Leihbeschäftigten bereits nach sechs Wochen mehr Geld sichern, gelten hier schon mal gar nicht. Solche Tarifverträge müssten die Beschäftigten bei Syncreon erst mal durchsetzen.
Doch den Stammbeschäftigten geht es kaum besser. Auch sie bekommen Ärger, wenn sie zu oft auf die Toilette gehen. Viele sind krank, weil sie bei offenen Toren in der Kälte arbeiten. Arbeitsjacken gibt es nicht ― obwohl Syncreon das dem Betriebsrat vor über einem Jahr in einer Betriebsvereinbarung zugesichert hat.
Doch auch die Rechte der Betriebsräte werden bei Syncreon systematisch missachtet. Sie müssen all ihre Tätigkeiten begründen. „Nicht erforderliche“ Betriebsratsarbeit bestraft die Geschäftsführung mit Lohnabzug. Den Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats Rainer Reising versucht Syncreon gerade rauszuklagen, wegen angeblich falscher Reisekostenabrechnungen.
Doch die Betriebsräte wehren sich nun mithilfe der IG Metall ― und sie gewinnen die meisten Fälle vor Gericht. „Die Geschäftsleitung versucht die demokratisch gewählten Betriebsräte kleinzumachen, um ungestört die Belegschaften auszubeuten“, kritisiert Benjamin Pankow, Unternehmensbetreuer der IG Metall für Syncreon. „Das müssen wir stoppen. Der Rechtsstaat muss auch bei Syncreon gelten. Doch dazu brauchen wir hier noch mehr IG Metall-Mitglieder.“
In Speyer kommt jetzt gerade wieder eine neue Gruppe Leiharbeiter an. „Die müssen natürlich erst eingearbeitet werden. Das macht doch alles keinen Sinn“, kritisiert die Betriebsratsvorsitzende Sabine Lemmermann. „Wir haben versucht, mit der Geschäftsführung vernünftig über ihren Umgang mit den Leiharbeitern zu reden. Doch da hieß es: Das sind doch alles nur Straßenarbeiter ohne Hauptschulabschluss. Die sollen froh sein.“