1. April 2020
Metallzeitung
40-Stunden- Arbeitsverträge
In mehreren Betrieben, darunter ganz aktuell Voith, wollen Arbeitgeber bestehende 40-Stunden-Arbeitsverträge kündigen, zurück auf 35 Wochenstunden.

In mehreren Betrieben, darunter ganz aktuell Voith, wollen Arbeitgeber bestehende 40-Stunden-Arbeitsverträge kündigen, zurück auf 35 Wochenstunden. Dürfen die das einfach, fragen sich Betroffene? Klare Antwort: Ja, der Arbeitgeber darf das und zwar ohne Zustimmung des Betriebsrats oder der IG Metall.

Grundsätzlich gilt im Tarifvertrag die 35-Stunden-Woche. Für eine bestimmte Beschäftigtenanzahl kann der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis individuelle 40-Stunden-Arbeitsverträge vereinbaren. Diese erhöhte Stundenzahl kann jederzeit, sowohl arbeitnehmer- als auch arbeitgeberseitig mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten auf die Regelarbeitszeit von 35 Stunden reduziert werden.


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