Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) erfüllt eine wichtige Aufgabe! Sie soll dafür sorgen, dass die Interessen der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen im Betrieb berücksichtigt und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Und ganz besonders soll sie sich dafür einsetzen, dass die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem GdB (Grad der Behinderung) geschützt wird.
Dazu arbeitet die SBV mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, mit den Integrationsämtern und anderen infrage kommenden Stellen zusammen. Insbesondere soll sie sich auch beim Betriebsrat dafür einsetzen, dass dieser die Interessen der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen bei der Wahrnehmung seiner Mitbestimmungsaufgaben berücksichtigt.
Der IG Metall Arbeitskreis Schwerbehindertenvertretung (SBV) triff sich seit Jahren in bekannter Kontinuität in seinen Quartalssitzungen, um mit interessierten Kolleginnen und Kollegen Fragen des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX) zu Besprechen. Dafür ist es notwendig, seine Aufgaben und Möglichkeiten zu kennen und intensiv mit allen Beteiligten, insbesondere mit dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, zusammenzuarbeiten. Die hierzu eingeladenen Referenten und Referentinnen klären die betrieblichen Vertreter über ihre Rechte und Pflichten in diesem wichtigen Amt auf, geben ihnen Hilfestellungen und stehen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Kontakt: Thomas Bredow, Telefon: 0781 919 08-313, E-Mail Thomas.Bredow@igmetall.de oder offenburg.igm.de