1. April 2020
Metallzeitung
Beitragsabsenkung bei Firma Bosch
Im Herbst 2019 konnte eine nachhaltige Standort- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung durch den Betriebsrat für die Beschäftigten vereinbart werden.

Im Herbst 2019 konnte eine nachhaltige Standort- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung durch den Betriebsrat für die Beschäftigten vereinbart werden. Dabei leisten die Beschäftigten einen deutlichen Beitrag. Ab dem 1. April 2020 wird die wöchentliche Regelarbeitszeit um drei Stunden von 35 auf 32 ohne Entgeltausgleich abgesenkt. Teilzeitmitarbeiter sowie Beschäftigte mit individuell längerer Arbeitszeit werden anteilsmäßig beteiligt. Dies hat zur Folge, dass für die Betroffenen ein Entgeltverlust von circa 8,6 Prozent eintritt.

Der Ortsvorstand der IG Metall Bamberg hat deshalb beschlossen, für alle IG Metall-Mitglieder in Voll- und Teilzeit, eine Beitragsabsenkung um linear 8,6 Prozent ab dem 1. April 2020 durchzuführen. Die Beiträge der Auszubildenden, dual Studierenden, Altersteilzeitbeschäftigten sowie die der Kolleginnen und Kollegen in Elternzeit und im Krankengeldbezug werden nicht abgesenkt, da hier weder Arbeitszeit-, noch Entgeltabsenkungen vorliegen. Abgesenkt werden können nur die Beiträge, die dem korrekten Ein-Prozent-Satz des Monatsbruttogehalts entsprechen (Paragraf 5 Abs. 2, IG Metall-Satzung). Sobald die Arbeitszeitabsenkung wieder stundenweise mit Entgeltausgleich aufgehoben oder ganz beendet wird, berät der Ortsvorstand erneut über die entsprechende Beitragsanpassungsmaßnahme.


| Das könnte Dich auch interessieren

Kontakt zur IG Metall

Link zum Artikel