1. April 2020
Mitte
Tarifverhandlungen gestartet
IG Metall und Arbeitgeber im Bezirk Mitte haben die Tarifverhandlungen für die rund 420 000 Beschäftigten in Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Thüringen aufgenommen. Die Verhandlung mit den Arbeitgebern in Thüringen musste aufgrund des Coronavirus abgesagt werden.

In den Verhandlungen hat die IG Metall Mitte deutlich gemacht, dass es ihr vor allem um Tarifregelungen für sichere Arbeitsplätze und Standorte gehe. Das bedeute aber nicht, so Verhandlungsführer Jörg Köhlinger, dass es einen Abschluss zum Nulltarif gäbe. „Die Beschäftigten brauchen sichere Arbeitsplätze und mehr Geld.“

Die IG Metall hatte den Arbeitgebern bereits im Januar ein Moratorium vorgeschlagen, wenn diese auf einseitige Maßnahmen zum Personalabbau, zur Schließung von Standorten und auf Verlagerungen verzichten. Ziel ist es, bis zum Ende der Friedenspflicht Ende April ein Ergebnis zu erzielen. In Zukunftstarifverträgen will die IG Metall Investitionen in Zukunftsprodukte, Qualifizierung und den Ausschluss von Kündigungen festschreiben – und so langfristig gute Arbeit sichern.


Regelungen Kurzarbeitergeld

Ab April sollen Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld gelten. Ziel ist, dass Unternehmen, die in eine angespannte Lage geraten, ihre Stammbelegschaften halten können. Bisher gab es nur Zugang zum Kurzarbeitergeld, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist. Diese Schwelle wird mit dem neuen Gesetz auf zehn Prozent gesenkt. Dies könnte für vom Coronavirus betroffene größere Unternehmen hilfreich sein. Ein weiterer wichtiger Punkt, ist die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit an die Arbeitgeber. Bisher müssen diese bei ausgefallenen Arbeitsstunden vollständig für die entfallenen Sozialbeiträge einstehen.

Die IG Metall fordert Verbesserungen für Arbeitnehmer: Die Bundesregierung muss Aufzahlungsregelungen für die Beschäftigten verbindlich regeln. Denn bei Kurzarbeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit lediglich 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent. Entgelteinbußen von bis zu 40 Prozent sind für die Beschäftigten nicht hinnehmbar und für die konjunkturelle Entwicklung Gift. Die neuen Regelungen sollen bis Ende des Jahres gelten und bis 2021 verlängerbar sein.


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