1. April 2020
Der Rechtsfall
Urlaub im EU-Ausland auch bei Krankengeldbezug
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass gesetzlich Versicherte mit Krankengeldbezug Urlaub im EU-Ausland machen können. Krankenkassen dürfen die Zahlung des Krankengelds nicht einfach einstellen.

Der Fall betraf einen Mann, der mehrere Wochen wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben war. Seinen Urlaub nach Dänemark hat er bei seiner Krankenkasse beantragt und sich damit an die Vorschriften gehalten. Auch seine behandelnde Ärztin sah in der Reise kein Problem. Die Krankenkasse wollte die Fahrt aber nicht genehmigen. Sie vermutete – anders als die Ärztin –, dass sich die Schmerzen durch die Reise verschlimmern könnten. Die Richter haben in ihrem Urteil folgende Grundsätze festgehalten:
 


Tipp: Wer Krankengeld bezieht und plant, ins EU-Ausland zu reisen, muss vorher die Krankenkasse informieren. Für den Reisezeitraum sollte der Arzt per Attest bescheinigen, dass man für die Dauer des Aufenthalts arbeitsunfähig ist und für den Arzt nichts gegen die Reise spricht.

 

BSG vom 4. Juni 2019 – B 3 KR 23/18 R


| Das könnte Dich auch interessieren

Kontakt zur IG Metall

Link zum Artikel