1. Dezember 2019
Metallzeitung
Arbeitsunfälle von Leihbeschäftigten
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Betriebsrat verlangen kann, über Arbeitsunfälle von Leihbeschäftigten informiert zu werden.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Betriebsrat verlangen kann, über Arbeitsunfälle von Leihbeschäftigten informiert zu werden. Die Entscheidung erläutert Mara Neele Künkel von der Kanzlei dka Rechtsanwälte Fachanwälte in ihrem Rechtstipp: igmetall-berlin.de


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