1. Dezember 2018
Simon Berberich
Sozialpolitik
Mehr Geld – mehr Sicherheit
Lange haben die Gewerkschaften dafür gekämpft, jetzt sind sie endlich da: Das bringen drei neue Gesetze den Beschäftigten.

Rente: Was sich jetzt verbessert

Der Rentenpakt der Bundesregierung macht Deutschland ein Stück sozialer. Das Rentenniveau sinkt bis 2025 nicht unter 48 Prozent, der Beitragssatz steigt nicht über 20 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Erwerbsminderungsrente wird verbessert. Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, wird ein halbes Erziehungsjahr zusätzlich bei der Rente angerechnet.

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der IG Metall zeigt: Die Mehrheit der Menschen in Deutschland wünscht sich weitere Verbesserungen bei der Rente. Zwei Drittel der Befragten glauben nicht, dass sie von ihrer gesetzlichen Rente später gut leben können. Unter den 18- bis 34-Jährigen bezweifeln das sogar 71 Prozent. Damit sich auch die Jungen auf die Rente verlassen können, fordert die IG Metall: Rentenniveau erhöhen und dauerhaft stabil halten.


Hohe Reformbereitschaft

Die Umfrage zeigt auch: Für auskömmliche Renten wären die meisten Menschen bereit, höhere Rentenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Kauf zu nehmen. Unter den Jungen ist diese Bereitschaft sogar am größten: Mehr als zwei Drittel der Befragten stimmen zu.

Die Mehrheit der Menschen fordert Rentenreformen, die über die Frage nach Rentenhöhe und Rentenbeitrag hinausgehen. So wollen 86 Prozent die gesetzliche Rentenversicherung auf eine breitere Basis stellen, indem auch Freiberufler, Selbstständige und Beamte in die Rentenversicherung einbezogen werden.


Krankenkasse: Beiträge wieder gerecht ― neue Ziele warten

Ab 2019 bleibt allen gesetzlich Krankenversicherten mehr Netto vom Brutto. Ein Arbeitnehmer mit Durchschnittsverdienst hat dann jeden Monat 14 bis 23 Euro mehr in der Tasche ― je nachdem bei welcher Krankenkasse er versichert ist.

Grund dafür ist die Parität bei den Krankenkassenbeiträgen. Bislang war der Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt. Die Zusatzbeiträge mussten die Versicherten allein stemmen. Künftig zahlen die Arbeitgeber auch die Hälfte des Zusatzbeitrags.

Wie dringend die Reform war, zeigt der angerichtete Schaden: Die Gesundheitsversorgung ist seit 2005 deutlich teurer geworden. Diese Mehrausgaben tragen überwiegend die Versicherten ― durch Sonder- und Zusatzbeiträge. Seit 2005 haben sie rund 145 Milliarden Euro mehr gezahlt als die Arbeitgeber.

Eine weitere Ungerechtigkeit sind Zuzahlungen, die Kassenpatienten leisten müssen, zum Beispiel für Medikamente. Sie beliefen sich 2017 auf rund vier Milliarden Euro. Eigenanteile, etwa für Zahnersatz, sind dabei noch nicht berücksichtigt. Die IG Metall setzt sich dafür ein, die Zuzahlungen abzuschaffen und Brillen und Zahnersatz wieder in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen.


Arbeitszeit: mehr Rechte

2019 tritt das Gesetz zur Brückenteilzeit in Kraft: Dann haben ­Beschäftigte das Recht, ihre Ar­beitszeit zu reduzieren und an­schließend wieder zur vorherigen ­Arbeitszeit zurückzukehren.

Wer die Brückenteilzeit in ­Anspruch nehmen will, muss beim ­Arbeitgeber mindestens drei ­Monate vor dem gewünschten Beginn einen schriftlichen Antrag stellen.

Das Gesetz ist ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit. Die Teilzeitfalle wird es künftig seltener geben.


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