Die Beschäftigten der norddeutschen Metall- und Elektroindustrie haben ein großes Interesse daran, acht zusätzliche freie Tage statt mehr Geld in Anspruch zu nehmen. Nach einer ersten Befragung in den Betrieben wollen mindestens 12 000 Beschäftigte in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordwestniedersachsen und Schleswig-Holstein diese im Tarifabschluss vom Februar 2018 vereinbarte Wahlmöglichkeit nutzen.
Danach können sich die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie, die Kinder betreuen, in Schicht arbeiten oder Angehörige pflegen, entscheiden, ob sie statt des tariflichen Zusatzgeldes in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts acht freie Tage wählen wollen. „Arbeit darf nicht über allem stehen. Sie muss auch mit dem Leben vereinbar sein. Dafür bietet die Metall- und Elektroindustrie mit dem neuen Tarifvertrag eine gute Regelung, die bei den Beschäftigten ankommt“, sagte Meinhard Geiken, Bezirksleiter der IG Metall Küste.
Von den Unternehmen fordert der Gewerkschafter, den Anträgen der Beschäftigten zuzustimmen. „Mit einer vorausschauenden Personalpolitik lassen sich die ausfallenden Arbeitszeiten ausgleichen. Nach dem Tarifvertrag haben die Arbeitgeber bis Ende des Jahres Zeit, um gemeinsam mit den Betriebsräten Lösungen für eine praktikable Umsetzung zu finden.“
Die meisten Anträge auf Umwandlung des tariflichen Zusatzgeldes kommen mit 7700 von Schichtarbeitern. Weitere 3100 Antragssteller wollen die neue Regelung nutzen, um mehr Zeit für ihre Kinder zu haben. 900 Beschäftigte wollen die freien Tage zur Pflege von Angehörigen nutzen. Neben der Wandlung von Geld in Zeit für bestimmte Gruppen sieht der Tarifvertrag auch einen Anspruch für alle Beschäftigten vor, ihre wöchentliche Arbeitszeit befristet auf bis zu 28 Stunden reduzieren zu können.
Von dieser „kurzen Vollzeit“ wollen im IG Metall Bezirk Küste im nächsten Jahr rund 700 Beschäftigte Gebrauch machen. „Bei der verkürzten Vollzeit gibt es zwar keinen Ausgleich bei der Bezahlung, aber die Beschäftigten profitieren von dem im Tarifvertrag geregelten Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle“, so Geiken.