1. Januar 2019
Der Rechtsfall
Alles, was Recht ist
Neues aus dem Arbeits- und Sozialrecht – aktuelle Rechtssprechung kurz erklärt.

Arbeitslosengeld: Arbeitsagentur muss bezahlte Freistellung bei Bemessung einbeziehen

Die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung muss bei der Bemessung des Arbeitslosengelds einbezogen werden. Geklagt hatte eine Frau, die nach dem Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses ein Arbeitslosengeld von 28,76 Euro pro Tag erhielt. Das in der einjährigen Freistellungsphase gezahlte Entgelt war dabei nicht berücksichtigt. Das Bundessozialgericht entschied, dass der Klägerin ein täglicher Leistungssatz von 58,41 Euro zustehe. Bemessungsrechtlich sei nicht der Zeitpunkt maßgebend, wann die Frau aus der Beschäftigung ausschied, sondern der, bis zu dem sie auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erzielte hatte.

Bundessozialgericht vom 30. August 2018 ― B 11 AL 15/17 R


Elternzeit: Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft

Die in die Elternzeit fallende Geburt eines weiteren Kindes führt häufig dazu, dass Eltern ihre Elternzeit neu planen müssen. Um die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit zu nutzen, die erste Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig zu beenden, um die Elternzeiten für beide Kinder voll auszuschöpfen, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn das Recht zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit an die Entbindung des weiteren Kindes geknüpft wird. Während der Schwangerschaft mit dem weiteren Kind kann die erste Elternzeit dementsprechend nicht vorzeitig beendet werden.

Bundesarbeitsgericht vom 8. Mai 2018 ― 9 AZR 8/18


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