Mit dem Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie 2018 wurde ein neuer tariflicher Anspruch ab 2019 reguliert: das tarifliche Zusatzgeld T-Zug. Damit erhalten die Beschäftigten einmal eine pauschale Sonderzahlung sowie eine weitere Sonderzahlung in Höhe von 27,5 Prozent einer Bruttomonatsvergütung. Bei Erfüllen der Voraussetzungen bei langjähriger Schichtarbeit, Betreuung von im Haushalt lebenden Kindern oder Pflege von Angehörigen kann die weitere Sonderzahlung anstatt des Geldes in acht zusätzliche freie und bezahlte Tage gewandelt werden. In acht Betrieben in unserer Region besteht der Anspruch auf das tarifliche Zusatzgeld. Anträge zur Umwandlung mussten bis Ende Oktober an den Arbeitgeber eingereicht werden.
In diesen acht Betrieben wurden insgesamt 1762 Anträge auf Umwandlung der Sonderzahlung gemäß T-Zug in freie Tage gestellt. Dabei entfallen etwa 64 Prozent der gestellten Anträge auf die Umwandlung wegen belastender Arbeitszeiten, sprich Schichtarbeit. Etwa 32 Prozent der Anträge entfallen auf die Umwandlung wegen der Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt. Und alle anderen Anträge entfallen auf die Umwandlung der Sonderzahlung wegen der häuslichen Pflege von Angehörigen.