Wer sich beruflich weiterbilden will, hat dazu viele Möglichkeiten, bis hin zum Studium. Wichtig ist, dass die Weiterbildung zu einem anerkannten Abschluss führt.
Für Beschäftigte mit Berufsausbildung bietet sich zunächst eine Aufstiegsfortbildung an, etwa zum Techniker, Meister oder Fachwirt. Damit stehen Führungspositionen offen. Aufstiegsfortbildungen sind von Experten der IG Metall aus den Betrieben nach aktuellen Anforderungen der Praxis mitgestaltet und nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannt.
Eine Aufstiegsfortbildung setzt in der Regel ein Jahr Berufserfahrung voraus. Auch Beschäftigte ohne Ausbildung, die fünf Jahre im Beruf arbeiten, können sich fortbilden. Das ist in Vollzeit oder Teilzeit möglich, dauert zwischen 4 und 24 Monaten und kostet rund 5 000 Euro.
Auf die erste Aufstiegsfortbildung kann eine zweite folgen, etwa zum Betriebswirt oder Professional.
Beruflich qualifizierte Beschäftigte mit Berufspraxis (in der Regel zwei Jahre) können auch ohne Abitur in ihrem Fachbereich studieren. Als Elektroniker etwa geht Elektrotechnik. Mit einer Aufstiegsfortbildung kann man auch fachfremd, also jedes Fach studieren. Sie gilt als gleichwertig zum Studium. Der Meister etwa entspricht dem Bachelor: Stufe 6 nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR).
Es gibt eine Reihe Fördermittel wie das Aufstiegs-BAföG oder Stipendien, sie decken aber nur einen Teil der Kosten und des Lohnausfalls bei Weiterbildungen.
Neue Möglichkeiten bietet das Qualifizierungschancengesetz, das die IG Metall vorangetrieben hat. Danach sollen Beschäftigte die Chance auf berufliche Fortbildung erhalten, wenn etwa ihre Tätigkeit automatisiert werden kann oder sie anderweitig von Strukturwandel betroffen sind. „Damit kann viel für die Beschäftigten bewegt werden, meint Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. „Qualifizierung wird mit darüber entscheiden, ob alle in der digitalen Transformation ihren Platz finden.“
Verbindliche Ansprüche bieten die Tarifverträge der IG Metall etwa zur Bildung und Qualifizierung in der Metall- und Elektroindustrie. Sie schreiben vor, dass Arbeitgeber einmal im Jahr mit Beschäftigten über Bildung sprechen müssen. Für notwendige und zweckmäßige Qualifizierung trägt der Arbeitgeber alle Kosten und gibt dem Beschäftigten dafür komplett (notwendig) oder zur Hälfte (zweckmäßig) frei. Zudem können Beschäftigte auf persönlichen Wunsch bis zu sieben Jahre in Bildungsteilzeit gehen ― und danach auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückkehren.
In anderen Branchen hat die IG Metall ähnliche Tarifverträge durchgesetzt. Fragt Euren Betriebsrat oder Eure IG Metall vor Ort.