Metallzeitung
Organisationswahlen 2020
Deine Wahl. Sei dabei!
Der 24. Ordentliche Gewerkschaftstag in Nürnberg hat inhaltlich und politisch neue Akzente für eine erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit gesetzt.
Nach der Satzung und dem Ortstatut unserer IG Metall Neu-Ulm – Günzburg wird 2020 die Delegiertenversammlung neu gewählt. Vorab veröffentlichen wir die Tagesordnung und Termine in den einzelnen Wahlbezirken.
Warum wählen gehen? Eine Beteiligung garantiert ein breites Meinungsspektrum, stellt die Vielfalt sicher und bringt unsere gewerkschaftliche Arbeit weiter.
Tagesordnung der Wahlversammlungen
- 1. Eröffnung und Begrüßung
- 2. Organisationswahlen, betriebliche und gewerkschaftliche Handlungsschwerpunkte
- 3. Wahl der Delegierten zur Delegiertenversammlung
- 4. Vorschläge für die Wahl zum Ortsvorstand, der Tarifkommissionen und der Delegierten zur Bezirkskonferenz
- 5. Anträge und Verschiedenes
Die Delegiertenversammlung ist das höchste Gremium der Geschäftsstelle. Die Delegierten treffen sich vier Mal im Jahr. Die Delegiertenversammlung wählt die Bevollmächtigen, die Beisitzer in den Ortsvorstand, die Delegierten zum Gewerkschaftstag und zur Bezirkskonferenz sowie die Tarifkommissionsmitglieder.
EINTEILUNG DER FÜNF WAHLBEZIRKE
Alle Mitglieder, die in Betrieben beschäftigt sind, deren Betriebssitz in einer der nachfolgend genannten Städte beziehungsweise Gemeinden ist, sind zu der jeweiligen Wahlversammlung herzlich eingeladen.
Mitglieder, die nicht beschäftigt sind und folgenden Status haben: erwerbslos, Vorruheständler, Rentner, Schüler, Studierende mit Wohnort in nachfolgenden Städten oder Gemeinden sind ebenfalls herzlich eingeladen.
Die Orte sind in folgende fünf Wahlbezirke eingeteilt:
- Wahlbezirk Nr. 1
Neu-Ulm, Holzheim, Elchingen, Nersingen; Wohnorte im Landkreis Alb-Donau-Kreis oder Stadtgebiet Ulm, die in der Linie zu oben genannten Gemeinden liegen
- Wahlbezirk Nr. 2
Altenstadt, Bellenberg, Buch, Illertissen, Kellmünz a.d. Iller, Oberroth, Osterberg, Roggenburg, Senden, Unterroth, Vöhringen, Weißenhorn; Wohnorte im Landkreis Biberach oder Donau-Alb, die in der Linie zu oben genannten Gemeinden liegen
- Wahlbezirk Nr. 3
Bibertal, Bubesheim, Ellzee, Günzburg, Ichenhausen, Groß-/Kleinkötz, Leipheim, Waldstetten; Wohnorte im Landkreis Dillingen-Lauingen oder Donau-Alb oder Heidenheim
- Wahlbezirk Nr. 4
Burgau, Burtenbach, Dürrlauingen, Gundremmingen, Haldenwang, Offingen, Rettenbach, Röfingen, Jettingen-Scheppach, Kammeltal, Landensberg, Winterbach; Wohnorte im Landkreis Augsburg, die in der Linie zu oben genannten Gemeinden liegen
- Wahlbezirk Nr. 5
Aichen, Aletshausen, Babenhausen, Balzhausen, Breitenthal, Deisenhausen, Ebershausen, Kettershausen, Kirchhaslach, Krumbach, Münsterhausen, Neuburg an der Kammel, Thannhausen, Ursberg, Waltenhausen, Wiesenbach, Ziemetshausen; Wohnorte im Landkreis Augsburg (südlich der B300), oder Landkreis Unterallgäu, die in der Linie zu oben genannten Gemeinden liegen.
Wenn Du Deinen Ort hier nicht findest, dann ruf uns an und wir werden gemeinsam klären, zu welchem Wahlbezirk Du gehörst!
Unser Team hilft Dir gerne weiter!
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