Die Delegiertenversammlung ist gemäß Satzung der IG Metall das beschlussfassende Organ der Geschäftsstelle und hat viermal im Jahr stattzufinden. Die Delegierten der Delegiertenversammlung vertreten Euch – die Mitglieder – in diesem beschlussfassenden Organ. Sie werden alle vier Jahre von Euch in Mitgliederversammlungen der IG Metall gewählt.
Die Delegierten der Delegiertenver-sammlung nehmen viermal im Jahr die Geschäfts- und Kassenberichte und den Bericht der Revisoren entgegen und fassen Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers und des Ortsvorstands. Sie tragen Eure Anregungen und Forderungen in der Delegiertenversammlung vor. Die Delegiertenversammlung berät vorliegende Anträge an den Ortsvorstand, die Bezirkskonferenzen und den Gewerkschaftstag der IG Metall. Die Delegierten fassen Beschlüsse über die örtlichen Gewerkschaftsangelegenheiten im Rahmen der zukünftigen Geschäftsstelle Düren-Stolberg.
Die Delegierten wählen:
Zu den Delegierten können Mitglieder gewählt werden mit mindestens zwölfmonatiger ununterbrochener Gewerkschaftszugehörigkeit und satzungsgemäßer Beitragsleistung.
Wahlberechtigt sind Mitglieder mit mindestens dreimonatiger ununterbrochener Gewerkschaftszugehörigkeit.